Ausgleichsvermittler

Das Ausgleichsverfahren zielt auf die Sanierung des insolventen Rechtsträgers ab. Die Mehrheit der Gläubiger stimmt einem teilweisen Forderungserlass zu. Vorteile des Ausgleichsverfahrens gegenüber dem Konkursverfahren sind geringere Kosten und höhere Rückzahlungen an die Gläubiger durch die höhere Quote.
Ausgleichsvermittler : Bezirksauswahl
Dr. Heinrich Felsbach1

Kastellfeldgasse 9, 8010 Graz

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