Warum werde ich mit dem Alter nicht weise oder geduldiger?Zurück

Ich entwickle immer mehr Verständnis für Michael Kohlhaas und werde demnächst mit gezielten Sachverhaltsdarstellungen reagieren.

Nebenbei bemerkt: Patientenanwaltschaft und GKK haben auch absolut nicht reagiert. 

Der Beginn dieser „Fortsetzungsgeschichte“ ist hier! Dies ist jetzt vom 16.8.2012!!

Ich hatte mich gefreut über die schnelle Reaktion der KAGes und dachte, dass jetzt endlich etwas weitergeht. Sicherheitshalber habe ich meine Geschichte auch an den Patientenanwalt geschickt und an die GKK!

Seitdem passiert im Wesentlichen NICHTS, außer, dass ich mit Mails gehäkelt werde.

1968 wäre mir das noch alles logisch vorgekommen. Das Establishment war damals an allem schuld und hat in meinem Fall eben beschlossen, mich durch beharrliches Ignorieren mundtot zu machen.

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Die Patienten und Patientinnen wissen nur sehr verschwommen, was passiert!

Nebenbei bemerkt: Patientenanwaltschaft und GKK haben auch absolut nicht reagiert. Dabei wurde die GKK definitiv betrogen – durch eine Scheinbehandlung, die mir in Rechnung gestellt wurde und die ich natürlich einreichen werde. Ich war ja beim „Wahlarzt“. Auch der Umstand, dass ein Internist sicher nicht aus Jux und Tollerei eine Überweisung zur Cardio-CT schreibt, die danach als wertlos erklärt wird, sollte der GKK zu denken geben. Dazu muss ich allerdings sagen, dass ich nicht weiß, inwiefern Privatordinationen und die LKHs hier der Kontrolle der GKK unterliegen und ich hab inzwischen keine Lust mehr, dies auszuforschen. Mögen sich Gerichte darum kümmern. Dass mir meine Patientenrechte vorenthalten werden, siehe weiter unten.

Im Teil 3 dieser (für mich) Horrorgeschichte hatte ich unter anderem die Frage gestellt nach den Patientenrechten – sie aber gleichzeitig zitiert.

Antwort der KAGes auf mein Nachstoßen:

Sehr geehrter Hr. Mag. Rüdisser,

Ihr Schreiben vom 25.05. wurde keineswegs ignoriert, sondern Fr. xy ist sehr wohl dabei, sich um Ihre Angelegenheit zu kümmern.

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Narkosearzt bei seinem Handwerk

Sie hat vorige Woche die rechtlich korrekte Vorgehensweise diesbezüglich recherchiert. Da es in Ihrem Fall keine alltägliche Anforderung darstellt (Herausgabe eines filmischen medizinischen Dokuments) hat es leider etwas gedauert bis wir die entsprechenden Abklärungen erhalten haben (sowohl Auskünfte der Rechtsstellen wie auch die ärztlichen Stellungnahmen sind dabei einzuholen).

Sie wird sich umgehend am Montag bei Ihnen melden und die nächsten Schritte dazu bekanntgeben.

Auch bezüglich Ihrer anderen vorgebrachten Beschwerden haben wir vorige Woche am Donnerstag eine Sitzung gehabt um die weitere interne Vorgehensweise abzustimmen und um eine restlose Klärung herbeizuführen.

Ich möchte Ihnen jedenfalls versichern, dass wir (auch Fr. xy) sehr bemüht sind und ihr Vorbringen auch mit entsprechender Priorität behandeln. Haben Sie aber auch bitte das Verständnis, dass in der KAGes, wo die MitarbeiterInnen  tagtäglich versuchen, die Erwartungen und Anforderungen von über 4500 (stationären und ambulanten) Patientinnen und Patienten bestmöglich zu erfüllen, einzelne Erledigungen nicht sofort durchführbar sind.

Mit besten Grüßen,

xy

KAGes-Management / OE QM

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Herzkatheteruntersuchung: nicht unter Vollnarkose, man/frau bekommt die Geschehnisse bewusst mit

Parallel dazu habe ich Kontakt aufgenommen mit dem Klinikum Wels – Grieskirchen, zu denen ich nach wie vor 100%-iges Vertrauen habe. Die erste Antwort lautete:

S.g.Herr Mag.Rüdisser!

Vielen Dank für Ihr e-mail und das „Ausschütten Ihres Herzens“. Da ist wahrlich einiges nicht rund gelaufen. Ich werde mir nun die Herz-CT-Untersuchung ansehen (mache das heute abends über mein privates Internet, da die Firewall des Hauses die Installation eines neuen Programmes zum Betrachten verbietet). In der Zwischenzeit ersuche ich Sie, mir das Datum der letzten Herzkatheteruntersuchung in xy zu nennen. Ich würde die CD ebenfalls anfordern und diese einmal genau ansehen (natürlich haben Sie ein Recht auf Ihre Befunde und auch das Bildmaterial). Haben Sie in der letzten Zeit einmal ein Belastungs-EKH oder eine Isotopenuntersuchung (Szinitgraphie) des Herzens machen lassen? Bitte teilen Sie mir Ihre umfangreiche Medikamentenliste mit, damit ich mir einen Eindruck machen kann.

Ich werde mich dann bald wieder melden.

Mit freundlichen Grüßen!

Prim.Univ.-Prof.Dr.Bernd Eber

II.Interne Abteilung mit Kardiologie und Intensivstation

Klinikum Wels – Grieskirchen

Demgegenüber kam eine Stellungnahme der KAGes:

Sehr geehrter Herr Mag. Rüdisser!

Nach Recherchen betreffend der Ausfolgerung von Patientenunterlagen kann ich Ihnen grundsätzlich Folgendes mitteilen:

  • Gemäß § 6a Abs. 2 lit. f) KALG hat der Patient das Recht zur Einsicht in die Krankengeschichte bzw. auf Ausfertigung einer Kopie gegen Ersatz der Kosten unter Berücksichtigung therapeutischer Vorbehalte (vgl. § 13 a Abs. 3 KALG).
  • Einschränkung des Rechtes auf Einsichtnahme/Ausfolgerung der Patientenunterlagen:

Vor Ausfolgerung der Unterlagen obliegt dem behandelnden Arzt allerdings das „therapeutische Privileg“.

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Ärzteteam bei einer Bypass-Operation

Das heißt, „solange die Behandlung nicht abgeschlossen ist, kann der Ärztliche Leiter der Krankenanstalt (im Falle der Delegation der Befugnis zur Unterzeichnung der Krankengeschichte der Leiter der jeweiligen Fachabteilung oder der fachlich zuständige Departmentleiter) die Vorlage der Krankengeschichte zur Einsichtnahme durch den Patienten unter gewissen Umständen verweigern oder beschränken. Dies ist der Fall, wenn nach pflichtgemäßem ärztlichem Ermessen unter Berücksichtigung der Art und Schwere der Krankheit eine erhebliche Gefahr einer Kontraindikation gegeben ist, also der Fortgang der Behandlung nachteilig beeinflusst werden kann (sog. therapeutisches Privileg). Entsprechendes gilt für chronisch kranke Patienten, die über einen längeren Zeitraum behandelt werden. Bei genesenen Patienten mit abgeschlossener Krankengeschichte darf in keinem Fall die Einsicht in die Krankengeschichte verwehrt werden“

Sehr geehrter Herr Mag. Rüdisser, zur Ausfolgerung einer Kopie Ihrer Patientenunterlagen darf ich Sie bitten, sich mit dem LKH xy in Verbindung zu setzen - Frau xy  weiß um Ihr diesbezügliches Anliegen Bescheid

Betreffend Ihrer weiteren vorgebrachten Beschwerden/Fragestellungen wird sich Frau xy bei Ihnen melden.

Mit freundlichen Grüßen,

xy

Die erwähnte Frau xy hat sich (jetzt könnte ich fast schon schreiben natürlich) noch nicht gemeldet! Herr Prim.Univ.-Prof.Dr.Bernd Eber in Wels hat die Unterlagen trotz Anforderung nicht bekommen.

Ich möchte hier nur sicherheitshalber feststellen:

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Das Innenleben der Patienten und Patientinnen während einer Bypass-Operation

Lt. Aussage des Primars bei meiner Entlassung, der mir einen Herzkatheter angedeihen ließ, ist für ihn die Sache erledigt. Ergo schließe ich (siehe oben), dass gilt: „Bei genesenen Patienten mit abgeschlossener Krankengeschichte darf in keinem Fall die Einsicht in die Krankengeschichte verwehrt werden“. Bis dato hat Herr Prim.Univ.-Prof.Dr.Bernd Eber in Wels, der die Unterlagen in meinem Namen angefordert hat, noch absolut nichts bekommen. In den Patientenrechten steht aber ausdrücklich auch das Recht auf eine 2. Meinung.

Aus einem Mail aus Wels:

leider hat mir xy bis jetzt nicht die CD des Herzkatheters gesendet – aber der Befund samt Herz-CT sind ebenfalls ausreichend für mich.

Angeblich ist die Cardio-CT nicht interessant für jemand, der eine Herzkatheteruntersuchung macht – meint zumindest ein Kardiologe der KAGes, sein Kollege in Wels kann damit etwas tun! Ein medizinischer Laie kann sich nur wundern (und ist "leicht" verunsichert).

Warum sich die Patientenanwaltschaft nicht für meine Rechte interessiert, ist mir auch nach wie vor ein Rätsel.

Auf das untenstehende Mail habe ich im Text geantwortet:

Sehr geehrter Hr. Mag. Rüdisser,

Ihr Schreiben vom 25.05. wurde keineswegs ignoriert, sondern Fr. xy ist sehr wohl dabei, sich um Ihre Angelegenheit zu kümmern.

Sie hat vorige Woche die rechtlich korrekte Vorgehensweise diesbezüglich recherchiert. Da es in Ihrem Fall keine alltägliche Anforderung darstellt (Herausgabe eines filmischen medizinischen Dokuments) hat es leider etwas gedauert bis wir die entsprechenden Abklärungen erhalten haben (sowohl Auskünfte der Rechtsstellen wie auch die ärztlichen Stellungnahmen sind dabei einzuholen).

Sie wird sich umgehend am Montag bei Ihnen melden und die nächsten Schritte dazu bekanntgeben.

[Mag. Heinz Rüdisser:] Auch ich hab mich inzwischen erkundigt und hab eindeutige Auskünfte erhalten: „natürlich haben Sie ein Recht auf Ihre Befunde und auch das Bildmaterial“. Dies sollte meiner Meinung nach zum Allgemeinwissen in einem so großen LKH gehören!

Auch bezüglich Ihrer anderen vorgebrachten Beschwerden haben wir vorige Woche am Donnerstag eine Sitzung gehabt um die weitere interne Vorgehensweise abzustimmen und um eine restlose Klärung herbeizuführen.

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Reagieren, bevor einige schwarze Schafe auch den Ruf der Mediziner und Medizinerinnen ruinieren! 

[Mag. Heinz Rüdisser:] Auch hier kann ich mir nicht vorstellen, dass die Beantwortung so trivialer Fragen so lange dauert. Entweder darf ein Primar mit Hilfe des KAGes-Büros „Patienten in seine Privatordination umleiten“ oder nicht! Nachdem Sie hier noch nicht Stellung bezogen haben und ich dies für „eine Sauerei“ halte, werde ich bei der Ärztekammer nachfragen. Letztendlich geht dies ja (auch) zu Lasten der „Nichtkliniker“.

Ich möchte Ihnen jedenfalls versichern, dass wir (auch Fr. Mag. xy) sehr bemüht sind und ihr Vorbringen auch mit entsprechender Priorität behandeln. Haben Sie aber auch bitte das Verständnis, dass in der KAGes, wo die MitarbeiterInnen tagtäglich versuchen, die Erwartungen und Anforderungen von über 4500 (stationären und ambulanten) Patientinnen und Patienten bestmöglich zu erfüllen, einzelne Erledigungen nicht sofort durchführbar sind.

[Mag. Heinz Rüdisser:] Ich habe genug Erfahrungen mit dem LKH Graz, um beurteilen zu können, dass ein sehr großer Anteil der Mitarbeiter sehr gute Arbeit leistet. Leider habe ich dort auch (da war ich noch „ruhiger“ und jünger) sehr schlechte Erfahrungen gemacht, die allerdings länger her sind (mindestens 15 Jahre). Ich kenne auch sehr viele Meinungen von KAGes-Mitarbeitern zu dem Thema. Daher werde ich keine Ruhe geben, denn es ist für alle Beteiligten (außer die schwarzen Schafe) wichtig, dass Missstände abgestellt werden.

Der dadurch entstehende schlechte Ruf fällt leider in diesen Fällen auch auf die völlig falschen Menschen zurück.

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Ist dies der Treibstoff der Medizin für korrekte Behandlung? Wir erleben derzeit, wie in der BRD die Sachen aufbrechen!

Da ich auch mehrere private Auskünfte habe (diese hier aus der KAGes!), würde ich auch dies gerne verifizieren: „Wenn es keinen Sondervertrag gibt oder dieser Punkt nicht gesondert geregelt ist, gilt das Vertragsbedienstetengesetz. Das untersagt auf jeden Fall eine Tätigkeit in Sanatorien. Eine „Privatpraxis“ also eine nebenberufliche Tätigkeit muss gemeldet werden. Untenstehend ist ein Auszug aus dem Steiermärkisches Landesdienst- und Besoldungsrecht vom September 2007 – L-DBR der auch für Primarii gilt.“.

Sind Primarii in der KAGes so unterfordert, dass sie Privatordinationen betreiben können und einige meines Wissens sogar eine eigene Klinik betreiben!

Mit besten Grüßen,

xy

KAGes-Management / OE QM - so heißt die Abteilung (Organisationsentwicklung - Qualitätsmanagement), die Patientenrechte nicht kennt und sich erst bzgl. "rechtlich korrekter Vorgehensweise" schlau machen muss!

So steht die Sache jetzt und ich werde noch maximal 2 Wochen warten. Für mich ist es nicht maßgeblich, dass „MitarbeiterInnen tagtäglich versuchen, die Erwartungen und Anforderungen von über 4500 (stationären und ambulanten) Patientinnen und Patienten bestmöglich zu erfüllen“ – das glaube ich gerne, aber

  1. Es geht um MEIN Leben
  2. Es geht um die schwarzen Schafe

Und da passt nur ein Spruch dazu, der aber wahrscheinlich schon zu spät kommt:

„Wehret den Anfängen“.

Sollte ich keine befriedigenden Antworten bekommen, werde ich mit gezielten Anzeigen oder Sachverhaltsdarstellungen weiter vorgehen.

Damit niemand den Glauben an die österreichischen Mediziner verliert: erfrischend  ist der Mailverkehr mit Wels!

Ich war übrigens vor kurzem wieder stationär in einem LKH und hatte keine Angst vor Revanchefouls, denn es gibt eben nicht nur schwarze Schafe. Ich hätte schon wieder einiges anzumerken bzgl. Organisationsgrad, Patientenrechte, Kommunikation mit nachgereihten Stellen…. Unverständlich, denn es gibt definitiv bei der KAGes auch gut organisierte Abteilungen.  

Leider gibt es in Privatspitälern, wie man aus Deutschland  weiß, auch sehr viele Probleme (Transplantationen, unnötige Operationen wegen „Plansoll“ bzw. Leistungsvereinbarungen…). Da wir aber auch im öffentlichen Gesundheitswesen nicht davor gefeit sind, hoffe ich (und dies nicht nur als Steuerzahler), dass die „Betonierer“ das LKH West nicht in der KAGes halten können. 

Mag. Heinz Rüdisser

Dies geht als Link an den KAGes-Vorstand und weitere Ansprechpartner

Nächste Schritte (heute ist der 10.9.).