Gute Vorhaben gehen trotzdem schief, wenn sie mit falschen Mitteln verfolgt werdenZurück
Eine kritische Bewertung der Reformpolitik der Steirischen Landesregierung am Beispiel der Behindertenhilfe des Landes von Franz Wolfmayr
Die Steiermärkische Landesregierung ist als positives Beispiel in allen Medien: eine mutige Allianz der zwei Großparteien geht endlich notwendige Reformen in der Verwaltung an. Erstmals wird der Trend umgekehrt, auch beim Budget wird die Zunahme der Verschuldung eingebremst.
So weit kann man nur Ja dazu sagen. Zwei Parteien haben sich zusammengetan, um die notwendigen Reformschritte mit ihrer politischen Macht auch wirklich umzusetzen. Die Ziele kann ich als steirischer Bürger bzw. steirische Bürgerin nur mittragen.

Plakat mit der Aufschrift: "Bitte beachten Sie die Geburtenplanung für eine prosperierende, starke Nation und eine glückliche Familie."
Gute Ziele brauchen zu ihrer Umsetzung aber auch gute Umsetzungsstrategien und die richtigen Methoden. Die Europäische Union hat in ihrem Weißbuch über gute politische Verwaltung Standards beschlossen, an denen ihre Politik und Verwaltung gemessen werden will. Dazu gehören eine transparente Verwaltung, Effizienz der Verwaltung und des Mitteleinsatzes, Partizipation der Bürgergesellschaft, Verantwortlichkeit der zuständigen Gremien, Rechtsstaatlichkeit und Gerechtigkeit, also schlicht demokratischer Regeln.
Die Umsetzung der Budgetkürzungen in der Behindertenhilfe des Landes verstößt gegen alle Prinzipien guter politischer Führung und Verwaltung.
Transparenz der Entscheidungen wird nicht hergestellt
Unterstützungsleistungen für Menschen mit Behinderung und ihre Angehörigen sind sehr komplex. Sie beginnen bei Leistungen für Säuglinge und enden bei der Unterstützung sterbender alter Menschen, sie unterstützen Familien mit Angehörigen mit Behinderung genauso wie sie Bildungs- und Ausbildungsprozesse organisieren, sie unterstützen Menschen, die allein dazu nicht in der Lage sind im Alltag, begleiten Menschen in der Freizeit, beraten und helfen bei der Lebens- und Karriereplanung und unterstützen und helfen mit, Arbeit und Beruf zu organisieren und auszuüben.
Dazu braucht es Ausbildung, Erfahrung und Ressourcen. Für alle diese Bereiche gibt es langjährige Erfahrung, die für politische und Verwaltungsentscheidungen eine sachliche Grundlage bilden können.
Die sachlichen Grundlagen sind vorhanden. Sie liegen in der zuständigen Fachabteilung des Landes, bei den Menschen mit Behinderung und ihren Angehörigen, an Ausbildungs- und Forschungseinrichtungen und bei den Dienstleistungsorganisationen. Seit mehr als 20 Jahren arbeiten sie alle mit dem Land und den politischen Entscheidungsträgern zusammen, um das System weiter zu entwickeln.
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Polit-Sekretäre ersetzen den
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Im Zuge der Umsetzung der geplanten Budget – Kürzungsziele wird das alles aufgegeben. Das zuständige politische Büro setzt Maßnahmen um, ohne Beiziehung der notwendigen Fach- und Sachkompetenz, nur aufgrund von Budgetzahlen. Dabei werden weder behindertenpädagogische Fachkenntnisse noch betriebswirtschaftliche Sachgrundlagen berücksichtigt. In Verhandlungen darüber heißt es: „das haben wir schon in einer Verordnung entschieden, darüber reden wir nicht mehr“. Die handelnden Personen legen ihre Entscheidungsgrundlagen auch nicht offen. Sie diskutieren sie einfach nicht. Politische Macht tritt an die Stelle von Überzeugung und Übereinkunft. |
Politisch erwünschte Abhängigkeit?
Abgesehen von der mangelnden Transparenz bleiben damit auch die Folgen außer Acht. Namhafte Expertinnen und Experten sind heute der Meinung, dass bereits mittelfristig mit den getroffenen Entscheidungen kein Geld gespart wird, sondern dass die Behindertenhilfe viel teurer wird. Die unsachliche Kürzung der Leistungen macht Menschen mit Behinderung lebenslang abhängiger anstatt selbständiger. Das wird auch durch Studien, wie z.B. die Studie „Sickness, disability and work“ der OECD[1] nahegelegt.
Effizienz der Verwaltung wird reduziert
Um effizient sein zu können, muss die Landesverwaltung in die Reformen eingebunden sein. Ihre Kenntnis der Rahmenbedingungen vor Ort, der Systempartner und der sonstigen Zusammenhänge ist wesentlich für die Entwicklung neuer Richtlinien und Verordnungen. So eine Einbindung braucht Zeit und Rahmenbedingungen. Doch in die Umsetzung der Kürzungen im Bereich des Landes waren die Systempartner nicht eingebunden. Verwaltung soll die im Politischen Büro getroffenen Entscheidungen nur exekutieren.
Druck von allen Seiten auf die Verwaltung nimmt zu, vom Büro des zuständigen Regierungsmitglieds, von den Bezirksverwaltungsbehörden, von Betroffenen, den Behindertenorganisationen, … . Das führt dazu, dass die Verwaltung nichts mehr entscheidet. Die Landesregierung hat in der Behindertenhilfe ein hohes Ausmaß an Rechtsunsicherheit geschaffen. Die neuen Maßnahmen sind extrem unklar. Aufgrund dieser Unklarheit müssen die Beamtinnen und Beamten der Landesverwaltung und der nachgeordneten Bezirksverwaltungsbehörden Angst haben, falsche Entscheidungen zu treffen.
Es geht nur mehr um Kosten und nicht mehr um die optimale Unterstützung in komplexen Lebenssituationen.
Ein Indikator für ein hohes Maß an Rechtsunsicherheit ist die Zahl der Berufungen gegen Bescheide. Sie nimmt in der Behindertenhilfe zu. Damit sinkt die Effizienz der Verwaltung weiter, sie kann mit der Bewältigung der offenen Berufungen nicht mehr nachkommen. In vielen Fällen werden keine Entscheidungen mehr getroffen. Verbindliche Auskünfte und Klärungen sind kaum mehr zu erhalten.
Effizienz des Mitteleinsatzes wird reduziert
Wie schon angedeutet, führt eine Kürzung von Leistungen in der Behindertenhilfe nicht unbedingt zu Einsparungen. Mittel- und langfristig führt sie dort zum Teil zu extremen Verteuerungen, wo die Menschen durch eine reduzierte Leistung in Abhängigkeit bleiben.
Der Weg zur Selbständigkeit beginnt mit der Geburt. Nun wurde Frühförderung gekürzt, Entwicklungsförderung für Schulkinder gestrichen, Unterstützung beim Wohnen gekürzt, berufliche Eingliederung so stark gekürzt, dass sie fast nicht mehr erbringbar ist, ….
schwerst mehrfach behinderte Menschen müssen große Teile des Tages wieder ohne Zuwendung abgelegt und gelagert werden, weil bei ihren Leistungen Personal bis zu 40% gekürzt wurde.
Die Effizienz des Mitteleinsatzes ist bei vielen Menschen nicht mehr gegeben. Die Frage nach ihrer individuellen Zukunft kann aufgrund der Unsicherheit bei der Leistungszuerkennung und der Unsicherheit über die Wirkung der nunmehr so stark gekürzten Dienstleistungen nicht mehr beantwortet werden.
Partizipation der Bürgergesellschaft wird eingeschränkt
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Falls jemand Zweifel hat – wir |
Abgesehen davon, dass die Partizipation der Dachverbände in die Entwicklung aller Rahmenbedingungen für Menschen mit Behinderung durch eine UN Konvention[2] verpflichtend vorgeschrieben ist, entspricht sie auch politischer Klugheit: Interessenvertretungen wie der Dachverband Die Steirische Behindertenhilfe sind mit der Komplexität der Dienstleistungen und ihren Wirkungen vertraut. Ihre Einbindung erhöht das Vertrauen in die getroffenen Entscheidungen. Die Interessenvertretungen wurden vor vollendete Tatsachen gestellt. Ihre Einwendungen und Vorschläge zur Novelle des Gesetzes und der Verordnung wurden nicht berücksichtigt. Verhandlungen wurden begonnen, aber nicht zu Ende geführt. Auf der unmittelbar persönlichen Ebene, wo Bürgerinnen und Bürger direkt mit Bezirksverwaltungsbehörden noch gute Lösungen finden konnten, gibt es aufgrund der schon beschriebenen Rechtsunsicherheit ebenfalls keine Möglichkeit der Partizipation mehr. Beamtinnen und Beamte auf dieser Ebene getrauen sich nicht mehr, Verantwortung für Entscheidungen zu übernehmen, die im Sinne des § 1 des BHG[3] und der betroffenen Personen gute Lösungen waren, die aber nicht 1:1 so im Behindertengesetz stehen. |
Die Verantwortlichkeit der zuständigen Gremien wird außer Kraft gesetzt
Gewaltentrennung und Trennung von Verantwortlichkeit ist ein Grundprinzip demokratischer Systeme. In der Umsetzung der Budgetkürzungen wurden alle zuständigen Gremien ihrer Verantwortlichkeit enthoben.
Der Steiermärkische Landtag hat seine Verantwortung nicht mehr wahrgenommen. 19 Gesetzesnovellen von größter Tragweite wurden in einem Tag ohne ausreichende Vorbereitung in den Ausschüssen beschlossen. Die Diskussion über die Änderungen in der Behindertenhilfe mit der größten Tragweite seit 2004 dauerte im Ausschuss keine Stunde.
Die Paritätische Kommission, die unter dem Vorsitz einer Richterin einen Vorschlag für die Preisanpassung für 2012 geprüft und erstellt hat, wurde ignoriert. Es gibt keine einzige Aussage dazu, wie die beträchtlichen Kostenerhöhungen für 2011 bei den Personal- und Sachkosten abgedeckt werden sollen.
Entscheidungen über Leistungen werden den Bezirksverwaltungsbehörden abgenommen und an das Politische Büro delegiert. Im Bereich Schulischer Leistungen werden von der Landesregierung Bescheide von Bezirksschulräten beeinsprucht, obwohl die Landesregierung nicht einmal Parteienstellung hat.
In der Vorbereitung der Gesetzesnovellen wurde die zuständige Fachabteilung offensichtlich in wesentlichen Fragen nicht einmal gefragt.
Rechtsstaatlichkeit und Gerechtigkeit werden bewusst ignoriert
Die Landesregierung ist für die Erbringung der Leistungen der Daseinsvorsorge per Bundesverfassung zuständig. Es gibt ein entwickeltes System dafür, in dem Rechtssicherheit herrschte.
Nun legte die Landesregierung den Organisationen der Behindertenhilfe Vertragsangebote vor, die in hohem Maße rechtswidrige Inhalte enthalten. Der Vertrag enthält detaillierte Vorgaben für die Organisationen, wie sie ihre Dienstleistungen für die Menschen mit Behinderung zu erbringen haben. Er enthält keine Aussagen darüber, wie das Leistungsentgelt berechnet wird und wie es wertgesichert wird. Der Vertrag enthält sofortige Ausstiegsgründe für die Landesregierung bei geringen Verletzungen des Vertrags, er bindet die Dienstleistungsorganisationen aber mindestens ein Jahr an diesen Vertrag.
Was werden die Wählerinnen und Wähler bei der nächsten Wahl tun? Wen interessieren schon die paar Hascherl? Zerstören wir doch diesen Glauben bei den Mächtigen!
Die Organisationen der Behindertenhilfe haben ein Recht auf faire Rahmenbedingungen und einen fairen Vertrag. „Darüber sprechen wir mit Ihnen nicht mehr“ ist die Aussage des Verhandlungsleiters aus dem zuständigen Regierungsbüro. Gerechtigkeit bedeutet doch wohl, dass die gemeinnützigen Organisationen, die ohnehin ein hohes Ausmaß an ehrenamtlicher Leistung einbringen, zumindest ihre Kosten gedeckt erhalten.
Gerechtigkeit bedeutet auch, dass Menschen mit Behinderung die Leistungen die sie zur Teilhabe am Leben brauchen, in einer zeitgemäßen Qualität erhalten.
So wie die Leistungen insbesondere für schwerst behinderte Menschen gekürzt wurden, ist das nicht mehr sichergestellt.
Gerechtigkeit bedeutet auch, dass die Landesregierung den Mut aufbringt, den Menschen zu sagen, dass sie die Qualität so stark verringert hat, dass die Ziele der einzelnen Leistungen wahrscheinlich nicht mehr erreichbar sind und es nicht den Dienstleistungsorganisationen überlässt, zu kommunizieren, dass jetzt bis zu 37% weniger Personal zur Verfügung steht.
Die Demokratie in der Steiermark sollte wieder gewinnen
Mit Blick auf die geschilderten Entwicklungen in Behindertenhilfe kann man heute feststellen, dass anstatt einer good governance eine bad governance das Steirische Reformprojekt gefährdet. Wikipedia spricht klar aus, dass „im Gegensatz zu einer guten Regierungsführung bei der schlechten Regierungsführung kaum oder gar keine Transparenz, Partizipation oder Rechtsstaatlichkeit herrschen; die Korruption nimmt überhand. Die Bürger des Landes sind der Willkür der Machthaber unterworfen und haben wenig oder keine Möglichkeiten, an der Politik mitzuwirken.“
Gute Ziele rechtfertigen keine schlechten Mittel der Umsetzung.
Jetzt wäre es noch Zeit, durch die Spitzen der Reformpartnerschaft, LH Voves und LH Stv. Schützenhöfer, eine gute Führungskultur zu zeigen und „good governance“ umzusetzen. Die Umfragewerte der letzten Zeit zeigen, dass sie stark genug dafür wären.
© Franz Wolfmayr (Bilder und Untertitel wurden von INFOGRAZ.at ausgesucht!)
Franz Wolfmayr ist Präsident des Dachverbands „Die Steirische Behindertenhilfe“ – Präsident des Europäischen Verbands der Dienstleistungsorganisationen für Menschen mit Behinderung EASPD
[1] Die Studie zeigt, dass eine qualitativ hochwertige berufliche Ausbildung, Arbeitsvermittlung und Schaffung der sonstigen Rahmenbedingungen wie z.B. Unterstützung beim Wohnen lebenslang viel billiger ist, als die Menschen hier nicht gut zu unterstützen und in „Beschäftigungseinrichtungen und Heimen“ zu „versorgen“.
[2] Die UN Konvention über die Rechte der Menschen mit Behinderung wurde von Österreich ratifiziert. Sie ist also gültiges Recht. In Artikel 4 (3) ist festgelegt: „(3) „Bei der Ausarbeitung und Umsetzung von Rechtsvorschriften und politischen Konzepten zur Durchführung dieses Übereinkommens und bei anderen Entscheidungsprozessen in Fragen, die Menschen mit Behinderungen betreffen, führen die Vertragsstaaten mit den Menschen mit Behinderungen, einschließlich Kindern mit Behinderungen, über die sie vertretenden Organisationen enge Konsultationen und beziehen sie aktiv ein“.
[3] „Ziel dieses Gesetzes ist es, Menschen mit Behinderung zu unterstützen, damit sie an der Gesellschaft in gleicher Weise wie nicht behinderte Menschen teilhaben und ein möglichst selbstbestimmtes Leben führen können. Durch Gesetzesmaßnahmen, Leistungen und Beratung sollen Menschen mit Behinderung altersentsprechend Zugang zu den verschiedenen Lebensbereichen wie Familie, Erziehungs- und Bildungswesen, Arbeit und Beschäftigung, Gesundheitsversorgung sowie Kultur und Freizeit haben, um ihnen - wie nicht behinderten Menschen auch - die Teilhabe am gesellschaftlichen Leben zu ermöglichen.“


