Immobilienmakler Graz und Immobilienmaklerin: Regelungen und Kosten für die Tätigkeit
Der Immobilienmakler ist häufig ein selbstständiger Gewerbetreibender, der neben der Anmeldung seines Gewerbes in jedem Fall einer behördlichen Erlaubnis nach der Gewerbeordnung zur Ausübung seiner Tätigkeit bedarf. Diese Erlaubnis umfasst
- die Vermittlung des Abschlusses (Vermittlungsmakler) oder
- den Nachweis der Gelegenheit zum Abschluss (Nachweismakler)
von Verträgen über
- Grundstücke / Immobilien,
- grundstücksgleiche Rechte,
- vermietete Wohnräume und gewerbliche Räume.
Er erhält für seine erfolgreichen Bemühungen (Erfolgsprinzip) eine Courtage (Maklerprovision). Zur Vermittlung einer Immobilie wird ein Maklervertrag mit dem Anbieter und/oder dem Nachfrager geschlossen. Dieser / Diese fungieren als Auftraggeber des Immobilienmaklers in Graz und Umgebung. Wesentlicher Inhalt ist das so genannte Provisionsversprechen (Courtage) des oder der Auftraggeber, wenn die Tätigkeit des Maklers den angestrebten Erfolg bewirkt. Der Maklervertrag kann schriftlich, mündlich oder durch schlüssiges Verhalten abgeschlossen werden. © WikipediA (modifiziert)