Landeszahnärztekammer für SteiermarkZurück

Von der Bundeskurie Zahnärzte der Österreichischen Ärztekammer zur Österreichischen Zahnärztekammer

Durch Beschluss des National- und Bundesrates, ist das Zahnärztegesetz und das Zahnärztekammergesetz mit Wirkung vom 1. Jänner 2006 in Kraft getreten. Bisher waren die Zahnärzte sowohl auf Bundes–, als auch auf Landesebene in den verschiedenen Organen der Ärztekammern Mitglieder. Die Zahnärzte hatten innerhalb der Ärztekammern lediglich eine eingeschränkte Vertragshoheit.

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