Versicherungsagenten
Autoverkäufer verkaufen Autos, Versicherungsvertreter Versicherungen. Und Volksvertreter? Stanislaw Jerzy Lec
Ein Versicherungsagent (VA) ist, wer von einem Versicherer/Versicherungsunternehmung (VU) ständig damit betraut ist, für diesen Produkte zu vermitteln oder für diesen Versicherungsverträge zu vermitteln oder zu schließen (§ 43 Abs. 1 Österreichisches Versicherungs-vertragsgesetz). Konkretisiert werden die Rechte im Agenturvertrag, wobei diese je nach Vereinbarung meist das Inkasso von Beiträgen und Prämien ausschließen.
Abgrenzung
Um Verwechslungen mit artverwandten Berufen (Versicherungsmakler, Versicherungsberater, Finanz-dienstleister) bzw. Irrtümer auszuschließen, sind insbesondere die Vorgaben nach § 137 ff Gewerbeordnung einzuhalten.Der Versicherungsagent handelt immer im Auftrag derjenigen Versicherungsunternehmung (VU) oder Versiche-rungsagenturen, zu denen er eine „vertragliche Bindung“ unterhält. Agenturvertag und oder Agenturvereinbarung (üblich sind auch entsprechende Zusatzvereinbarungen zu diesen Verträgen). Der Versicherungsagent kann gleichzeitig auch Versicherungsmakler oder –Berater in Versicherungsangelegenheiten sein.
Er darf jedoch nicht für Versicherungsmakler oder -Berater in Versicherungsangelegenheiten tätig werden für andere Versicherungsagenturen jedoch sehrwohl. Jeder dieser Art(en) der Tätigkeiten bzw. Ausübungen der verschiedenen Formen als Versicherungsvermittler in Österreich muss wie vorher beschrieben in das im Jahre 2005 neu geschaffene Versicherungsvermittlerregister eingetragen werden.
