Warum Tierschutz?

Seit dem 19. Jahrhundert schliessen sich Menschen in Tierschutzorganisationen zusammen, um die Bewahrung des Wohlergehens der Tiere zu ihrer gemeinsamen Sache zu machen.

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Der Antrieb zu tierschützerischem Handeln kann von verschiedener Seite ausgehen. Das Sittengesetz (d.h. der Inbegriff der moralischen Verpflichtungen und Gebote des Menschen, die ihre Grundnorm unter anderem in der sog. Goldenen Regel "Was du nicht willst, dass man dir tu', das füg' auch keinem andern zu" finden) ruft jedermann dazu auf, sich seinen Kräften und Fähigkeiten gemäss für den Schutz von Tieren einzusetzen, wobei eine entsprechende Verpflichtung natürlich in erster Linie den Tierhalter trifft.

Küken,Kind,Tierschutz Tierheim,artgerechte Haltung,Tierversuche,Tierfreunde at Zugleich haben es sich die Angehörigen einzelner Berufsgruppen - insbesondere Tierärzte und Tierpfleger - zur Aufgabe gemacht, Tieren zu helfen und für sie zu sorgen.

Seit dem 19. Jahrhundert schliessen sich Menschen ausserdem in Tierschutzorganisationen zusammen, um die Bewahrung des tierlichen Wohlergehens zu ihrer gemeinsamen Sache zu machen.

Während sich viele dieser Vereinigungen für einen umfassenden und generellen Schutz sämtlicher Tiere einsetzen, kümmern sich einige um ganz bestimmte Tiergruppen oder verfolgen besondere Ziele wie etwa die Förderung von Tierrechten oder die Abschaffung von Tierversuchen. Hundewelpen in Not Graz,Hundehilfe,Hunde Tierschutz,Tierschutz Welpen,Tierschutz Katze,Tierschutz KatzenViele Organisationen haben sich auch zu nationalen, europa- und weltweiten Verbänden zusammengeschlossen.  

Die Welttierschutzgesellschaft WSPA umfasst über 350 Tierschutzvereine aus aller Welt mit insgesamt über 200'000 Einzelmitgliedern. Neben Privatpersonen befassen sich letztlich auch die nationalen und internationalen Gesetzgeber sowie diverse amtliche Vollzugsorgane wie Veterinärverwaltungen, Zoll- und Strafverfolgungsbehörden sowie die Polizei als Dienststelle der Gefahrenabwendung mit dem Schutz von Tieren. © Stiftung für das Tier im Recht