Kinder in Graz, Eltern in Graz
Ausbildung, Schulen, Freizeit für Kinder in Graz!
Kinder geben soviel Kraft und Freude zurück. Um die Kindheit so richtig genießen zu können und dmit wir als Eltern nicht "ratlos" werden müssen, gestalten wir die nächsten Seiten für eine erfolgreiche Zukunft unser Kinder!
Unterrichtsmöglichkeiten und Unterrichtspflicht in Österreich
In Österreich gibt es keine Schulpflicht sondern eine Unterrichtspflicht. Dies bedeutet, dass alle Kinder, die bis zum 31. August eines Kalenderjahres das sechste Lebensjahr vollendet haben, am darauf folgenden 1. September unterrichtspflichtig sind und jene Grundschule, die in ihrem Schulsprengel (siehe weiter unten) liegt, besuchen. Diese Unterrichtspflicht gilt für alle Kinder, die sich länger in Österreich aufhalten, unabhängig von einem Aufent-haltsrecht in Österreich.
Die Unterrichtspflicht wurde bereits von Maria Theresia im Jahr 1774 für Österreich und die Kronländer generell eingeführt (Dauer damals: 6 Jahre).
In Österreich kann ein Kind von den
Erziehungsberechtigten zum häuslichen Unterricht abgemeldet werden. Dies wird allerdings nur von 0,5 Prozent der Eltern bzw. Erziehungsberechtigten pro Schuljahr in Anspruch genommen und erfordert ein Ansuchen, das über die Direktion jener Schule, in der das Kind seine Unterrichtspflicht erfüllen soll, an die Schulbehörde der ersten Instanz (in Österreich ist dies das Amt des Bezirks-Schulrates an der zuständigen Bezirkshauptmannschaft) gerichtet werden muss. © und weiter WikipediA
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