Was Radfahrer dürfen - StVO gibt klare RegelnZurück

Immer wieder Ärgernis, immer wieder gefährlich, auch in der angeblichen Stadt der Radfahrer: Konflikte zwischen Autofahrern und Radfahrern.

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Immer wieder Ärgernis, immer wieder gefährlich: Konflikte zwischen Autofahrern und Radfahrern. "Grundsätzlich gilt das Prinzip Hausverstand: Alle Verkehrsteilnehmer müssen aufeinander Rücksicht nehmen und bereit sein, sich in den anderen hineinzuversetzen. Bei Konflikten ist Deeskalation immer der beste Weg", so ÖAMTC-Chefjurist Andreas Achrainer.

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Fahrrad kaputt,Radfahren Kinder,Kinderrad,Fahrradabstellplatz Graz,Rechtsabbieger,JugendfahrradAuseinandersetzungen entstehen oft, weil die Verkehrsteilnehmer die jeweiligen gesetzlichen Vorschriften nicht genau kennen. Nun wird nach dem Assinger-Anlassfall  der Ruf nach einer Erweiterung der Straßenverkehrsordnung (StVO) laut. ÖAMTC-Jurist Achrainer sieht keine Veranlassung, in diesem Bereich die StVO zu ändern: "Die Bestimmungen sind auch derzeit schon sehr klar formuliert. Es wäre nur eine noch bessere Aufklärung wünschenswert."

Der ÖAMTC fasst die wichtigsten gesetzlichen Bestimmungen für Radfahrer zusammen.Straßenverkehrsordnung,aktiv Radfahren,Gehweg,Fahrradhelm Pflicht,Kinder Fahrrad,Fahrräder Kinder Graz,Herrenrad Graz

Folgende Verkehrsflächen sind für Fahrradfahrer vorgesehen:

  • Radfahranlagen (außer mit mehrspurigen Fahrrädern und mit Anhängern, die breiter als 80 cm sind): das sind Radweg, Radfahrstreifen, Mehrzweckstreifen, Geh- und Radweg sowie Radfahrerüberfahrt.
  • Die Fahrbahn, außer bei Vorhandensein einer Radfahranlage.

Trainingsfahrten,Rennräder,Trainingsfahrt,STVO,Regeln,Konflikt lösen Graz,Rennrad Sport,Aufklärung, Kreisverkehr,SchildEine Ausnahme von dieser Benützungspflicht gibt es allerdings bei Rennrädern, wenn eine Trainingsfahrt durchgeführt wird. "Damit will man den Rennsport fördern. Die Kriterien für Trainingsfahrten sind z. B. Ausrüstung und Sportgeräte wie bei einem Rennen", erklärt der ÖAMTC-Chefjurist. "Im Ernstfall muss die Behörde entscheiden, ob diese Rahmenbedingungen gegeben waren."

Gegen eine Einbahn darf nur gefahren werden, wenn das ausdrücklich beschildert ist.Radweg,Fußgängerzonen,Wohnstraßen Graz,öffentliche Straße,Radwanderweg Graz,Verkehrsflächen,Autofahrer und Radfahrer

Wohnstraßen dürfen auch ohne Beschilderung gegen die Einbahn befahren werden, aber nur mit Schrittgeschwindigkeit.

Fußgängerzonen: dürfen nur dann in Schrittgeschwindigkeit durchfahren werden, wenn das durch Beschilderung ausdrücklich erlaubt ist.

Gehsteig,Geweg,Kreuzungen Graz,öffentliche Verkehrsfläche,Gehsteig Graz,Autofahrer Radfahrer GrazFolgende Verkehrsflächen dürfen nicht mit Fahrrädern befahren werden

 Gehsteig

(Ausnahmen: zum Queren im Zuge der Zufahrt zu einem Fahrradabstellplatz sowie Kinderfahrrad unter Begleitung), Gehweg, der für Fußgänger bestimmte Teil eines (getrennten) Geh- und Radweges, Autobahn sowie Autostraße.

Vorrangregeln für Radfahrer

Fahrradfahrer Graz,Radfahrer Autofahrer,Fahrtipps,Verkehrsteilnehmer,Vorrang Graz,öamtc"Die gängigen Vorrangregeln sowie Beschilderungen mit Dreieck oder Stopptafel gelten auch für Radfahrer", erklärt ÖAMTC-Chefjurist Achrainer. "Nur bei Radfahrerüberfahrten gibt es besondere Regeln."

Nämlich einen Vorrang für den Radfahrer von rechts und links - solange er sich auf der Radfahrerüberfahrt befindet - und eine Wartepflicht, wenn ein Radfahrer eine Radfahranlage verlässt oder diese endet.

Fahrradhelm,Schrittgeschwindigkeit Graz,nebeneinander,Fahrradfahrer,Graz Fahrrad,Ausfahrt,Kinder Fahrräder,Fahrrad Laufrad"Nebeneinander fahren ist nur auf Radwegen, in Wohnstraßen und bei Trainingsfahrten mit Rennfahrrädern erlaubt, sofern man nicht über die gedachte Mittellinie kommt", erklärt Achrainer.

Außerdem eine wichtige Verhaltensregel: "In Österreich gibt es keine Helmtragepflicht für Radler, dennoch sollte ein Fahrradhelm zur Grundausstattung gehören", empfiehlt der ÖAMTC-Jurist abschließend. © ÖAMTC
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