Ausgleichsvermittler
Das Ausgleichsverfahren zielt auf die Sanierung des insolventen Rechtsträgers ab. Die Mehrheit der Gläubiger stimmt einem teilweisen Forderungserlass zu. Vorteile des Ausgleichsverfahrens gegenüber dem Konkursverfahren sind geringere Kosten und höhere Rückzahlungen an die Gläubiger durch die höhere Quote.1
Dr. Heinrich Felsbach
Kastellfeldgasse 9, 8010 Graz
Kategorien: Ausgleichsvermittler WK-Gliederung 70208
