+43 316 713 760
+43 316 710 080
Fahrschule ist ein Begriff für eine überwiegend privatwirtschaftliche Schule zum Erwerb der theoretischen und praktischen Kenntnisse zum Führen eines Kraftfahrzeugs. Privatwirtschaftliche Fahrschulen werden von einem Fahrschul-Erlaubnisinhaber geleitet, als Fahrlehrer bezeichnet man die Ausbildungsperson.
In vielen Ländern Europas können Lernfahrten auf privater Basis durchgeführt werden. Wer gewerblich Fahrunterricht erteilt, benötigt dort den Fahrlehrerausweis. Die L17-Ausbildung ist in Österreich eine Möglichkeit den Führerschein für PKW (genauer: Klasse B) schon mit dem Alter von 17 Jahren zu erlangen. Die amtliche Bezeichnung lautet „Vorgezogene Lenkberechtigung für die Führerscheinklasse B“.
5 Evamarie Brigitte Ilse Dubovszky