Angehörige Freier Berufe erbringen auf Grund besonderer Qualifikation
· persönlich
· eigenverantwortlich und
· fachlich unabhängig
geistige Leistungen im Interesse ihrer Auftraggeber und der Allgemeinheit. Ihre Berufsausübung unterliegt spezifischen berufs- und standesrechtlichen Bedingungen nach Maßgabe der staatlichen Gesetzgebung und des von der jeweiligen Berufsvertretung autonom gesetzten Rechts, welche Professionalität, Qualität und das zum Auftraggeber bestehende besondere Vertrauensverhältnis gewährleisten und fortentwickeln.
Die Freien Berufe stehen für Rechtsstaatlichkeit, Bürgernähe, hohe Gesundheits- und Qualitätsstandards und Verbraucherschutz. Sie spielen als wichtiger Teil der Zivilgesellschaft – als Mittler zwischen Bürger und Staat, als Meinungsbildner und Dienstgeber – eine bedeutsame gesellschaftspolitische Rolle.
© Bundeskomitee Freie Berufe