Als Partyservice bezeichnet man eine Dienstleistung, die aus der Lieferung von Speisen und Getränke für Feiern in heimischer Umgebung oder in Geschäftsräumen einer Firma besteht.
Diese Dienstleistung wird von Gaststätten, Metzgereien, Großküchen oder Einzelpersonen angeboten. Sie kann vom Anfertigen einfacher kalter Platten bis hin zu ganzen Menüs reichen.
Die Zubereitung kann auch beim Kunden angeboten werden, dann handelt es sich um den Service eines Mietkochs. Auch das Bereitstellen von anderem gastronomischen Personal, z.B.: Kellner und Kellnerinnen ist Umfang dieses Berufszweiges.