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G 47 Einzelhandel (ohne Handel mit Kraftfahrzeugen)

Diese Abteilung umfasst den Wiederverkauf (Verkauf ohne Weiterverarbeitung) von Neu- und Gebrauchtwaren vor allem an private Haushalte für den privaten Ge- oder Verbrauch, in Verkaufsräumen, Warenhäusern, an Ständen, durch Versandhäuser, Straßenhändler und Haustürverkauf, Verbrauchergenossenschaften usw.

 

Der Einzelhandel wird zunächst nach der Art der Verkaufsstelle klassifiziert (Einzelhandel in Verkaufsräumen: Gruppen 47.1 bis 47.7; Einzelhandel nicht in Verkaufsräumen: Gruppen 47.8 und 47.9). Der Einzelhandel in Verkaufsräumen umfasst auch den Einzelhandel mit Gebrauchtwaren (Klasse 47.79). Zudem wird beim Einzelhandel in Verkaufsräumen unterschieden zwischen Facheinzelhandel (Gruppen 47.2 bis 47.7) und Einzelhandel mit Waren verschiedener Art (Gruppe 47.1). Der Facheinzelhandel in Verkaufsräumen wird weiter nach dem Warensortiment unterteilt. Der Einzelhandel nicht in Verkaufsräumen wird nach Arten des Einzelhandels unterteilt, wie Einzelhandel an Verkaufsständen und auf Märkten (Gruppe 47.8) und sonstiger Einzelhandel nicht in Verkaufsräumen, z. B. Versandhandel, Haustürverkauf, Automatenverkauf usw. (Gruppe 47.9).

 

Die in dieser Abteilung verkauften Waren sind auf Erzeugnisse beschränkt, die allgemein als Konsumgüter oder Einzelhandelswaren bezeichnet werden. Daher sind Waren, die normalerweise nicht im Einzelhandel verkauft werden, wie etwa Getreide, Erze, Industriemaschinen usw., ausgeschlossen.

Ebenfalls zu dieser Abteilung gehören Einheiten, deren Tätigkeit überwiegend im Verkauf ausgestellter Waren an private Haushalte besteht, etwa von Personalcomputern, Papier- und Schreibwaren, Farben oder Holz, auch wenn diese Produkte nicht für den persönlichen Gebrauch oder für den Haushalt bestimmt sind. Die handelsübliche Behandlung, die z. B. Sortieren, Trennen, Zusammenstellen und Verpacken umfassen kann, tangiert nicht die Wesenseigenschaften einer Ware.

 

Diese Abteilung umfasst auch den Einzelhandel durch Handelsvertreter und Einzelhandelstätigkeiten von Auktionshäusern.

Diese Abteilung umfasst nicht:

- Verkauf landwirtschaftlicher Produkte durch Landwirte (s. Abteilung 01)

- Herstellung und Verkauf von Waren (generell als Herstellung von Waren in den Abteilungen 10-32 eingeordnet)

- Verkauf von Kraftfahrzeugen und Kraftfahrzeugteilen (s. Abteilung 45)

- Handel mit Getreide, Erzen, Rohöl, technischen Chemikalien, Eisen und Stahl sowie mit Industriemaschinen und -ausrüstungen (s. Abteilung 46)

- Verkauf von Speisen und Getränken zum Verzehr an Ort und Stelle, oder zum Mitnehmen für den alsbaldigen Verzehr (s. Abteilung 56)

- Vermietung von Gebrauchsgütern an private Haushalte oder kommerzielle Nutzer (s. Gruppe 77.2)

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