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Anerkennung österreichischer Führerscheine im Ausland

eu Führerschein, eu Führerschein, Euro Führerschein, Fahrschule Graz, Fahrschule Anhänger, Fahrschule at, Fahrschule fragenDer Deutsche fährt nicht wie andere Menschen. Er fährt, um recht zu haben. Kurt Tucholsky

I. Anerkennung im Ausland

Das Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie hat im Wege des Bundesministeriums für auswärtige Angelegenheiten Erkundigungen eingeholt, in welchen EU-Ländern, EWR-Staaten und anderen Nachbarstaaten Österreichs

  1. Fahrschule üben, Fahrschulen at, Fahrschulen preise Graz, ferienfahrschule, ferienfahrschulen, Fragebogen für Führerschein, Führerscheindie Berechtigung mit einer Lenkberechtigung für die Klasse B Krafträder mit einem Hubraum von nicht mehr als 125 ccm und nicht mehr als 11 kW (Leichtkrafträder) lenken zu dürfen,
  2. die Lenkberechtigung für die Klasse F sowie
  3. die vorgezogene Lenkberechtigung für die Klasse B anerkannt werden.

In der folgenden Aufstellung ist ersichtlich, in welchen Ländern welche Lenkberechtigungen „anerkannt“ oder „nicht anerkannt“ werden, bzw. von welchen Ländern bis dato keine Stellungnahmen vorliegen.

eu Fahrschulen Graz, eu Führerschein, eu Führerschein, Euro Führerschein, Fahrschule Graz, Fahrschule AnhängerDaraus ist ersichtlich, dass

  1. die Berechtigung mit einer Lenkberechtigung für die Klasse B Krafträder mit einem Hubraum von nicht mehr als 125 ccm und nicht mehr als 11 kW (Leichtkrafträder) lenken zu dürfen in Italien und Luxemburg,
  2. die Lenkberechtigung für die Klasse F nur in Portugal, Frankreich, Luxemburg, Dänemark, Finnland, Deutschland und Slowenien sowie
  3. die vorgezogene Lenkberechtigung für die Klasse B nur in England und Nordirland, Dänemark sowie Deutschland anerkannt werden.

Führerschein Beschränkungen, Führerschein billig, Führerschein c1, Führerschein cd, Führerschein e, Führerschein Entzug Graz, Führerschein erste HilfeIn den Niederlanden wird die Klasse F zwar nicht anerkannt, jedoch dürfen landwirtschaftliche Zugmaschinen in den Niederlanden unter Einhaltung des Tempolimits von 25 km/h von Personen, die das 16. Lebensjahr vollendet haben, ohne Lenkberechtigung gelenkt werden.

Hinsichtlich der Staaten, die noch keine Stellungnahme abgegeben haben, ist bis zu einer gegenteiligen Mitteilung davon auszugehen, dass keine Anerkennung erfolgt.

Das Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie wird aber, sobald noch weitere Stellungnahmen eingelangt sind, das Gesamtergebnis dieses Ermittlungsverfahrens ehestmöglich mitteilen.

Staat Anerkennung Krafträder 125 ccm mit LB d. Klasse B Anerkennung der LB für die Klasse F Anerkennung der Vorgezogenen LB für die Klasse B
 
E
P
UK+ Nordirl.
IRL
F
L
DK
I
GR
S
FIN
NL
B
D
IS
N
FL
CH
H
CZ
SK
SLO
HR
PL
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x +)    
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x +)    
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  *++)  
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+) wenn im jeweiligen Staat nicht ansässig ++) wenn nicht ansässig und kein dort zugelassenes KFZ

Österreichischer L17 Fuehrerschein ist seit 1 Juli 2011 in Deutschland ungültig

Quelle: fahrschulen.or.at

II. Anerkennung der Lenkberechtigung für die Klasse B ab 17 in Deutschland, UK und Irland

Führerschein Erweiterung, Führerschein eu, Führerschein Europa, Führerschein f, Führerschein günstig Graz, Führerschein IntensivkursVon Deutschland, dem Vereinigten Königreich und Irland werden Lenkberechtigungen für die Klasse B ähnlich wie in Österreich unter bestimmten Voraussetzungen, bereits ab dem vollendeten 17. Lebensjahr erteilt. Da aufgrund bilateraler Vereinbarung die genannten Staaten auch die österreichische vorgezogene Lenkberechtigung für die Klasse B (ab dem vollendeten 17. Lebensjahr) anerkennen, sind auch die entsprechenden Lenkberechtigungen dieser Staaten anzuerkennen, unabhängig, ob der Betreffende in Österreich seinen Hauptwohnsitz begründet oder nicht.

Da es sich bei diesen Führerscheinbesitzern nicht um Personen handelt, die die Ausbildung für die vorgezogene Lenkberechtigung für die Klasse B absolviert haben, entfällt bei diesen Lenkern das Erfordernis der Kennzeichnungspflicht der Fahrzeuge gemäß § 19 Abs. 9 FSG sowie die Pflicht zur Einhaltung der in § 19 Abs. 6 (i.V.m Abs. 9) genannten Geschwindigkeitsbeschränkungen.

Wenn Sie es noch genauer wissen wollen – hier ist der Durchführungserlass des FSG (Führerscheingesetz) als Download. Es sind aber 161 Seiten (das hier angeführte beginnt auf Seite 11).

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