
Weg vom Rauchen - ob Sie wollen oder nicht: Rauchen aufhören
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Unter Gleichstellung der Geschlechter versteht man die faktische Angleichung der Geschlechter in allen Lebensbereichen. Ziel der Gleichstellung ist es, vorhandene Barrieren zu beseitigen und fördernde Maßnahmen zu unterstützen. Gleichstellung steht ganz allgemein im Gegensatz zur Diskriminierung aufgrund des Geschlechts. Ursprünglich als Gleichstellung von Frau und Mann bezeichnet, wird heute der neutralere Ausdruck Geschlecht bevorzugt, um auf die Unterscheidung von biologischem und sozialem Geschlecht einzugehen.
Gleichstellungspolitik legitimiert sich
In Österreich ist die Gleichbehandlung von Frau und Mann im Arbeitsleben im Bundesgesetz über die Gleichbehandlung (GlBG) geregelt, das ein Gleichbehandlungsgebot, ein Gebot der geschlechtsneutralen Stellenausschreibung und ein Benachteiligungsverbot ausspricht, Sexuelle Belästigung wie auch allgemeine geschlechterspezifische Belästigung klärt, sowie Entlohnungskriterien festlegt. Besonderes Augenmerk legt es dabei in einem eigenen Gesetzesteil auf die Arbeitswelt in Land- und Forstwirtschaft.
Die Gleichbehandlung im Bereich des Bundes regelt das Bundes-Gleichbehandlungsgesetz (B-GlBG), das neben allgemeinen dienstrechtlichen Aspekten ein Frauenförderungsgebot ausspricht, um die geforderte Frauenquote von 50% zu erreichen, und spezielle Frauenförderungspläne einfordert. Als Institutionen der Gleichbehandlung werden Gleichbehandlungsbeauftragte, Kontaktfrauen und Arbeitsgruppen für Gleichbehandlungsfragen etabliert. Mehr auf © WikipediA