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Österreich meldet neue Schutzregeln für Online Casinos bei der EU an

Am 4. August 2026 hat das Finanzministerium den Entwurf für ein neues Glücksspielgesetz zur Notifizierung nach Brüssel geschickt. Seither läuft eine dreimonatige Stillhaltefrist. Beschlossen ist nichts. Voraussichtlich sind ein zentrales Sperrregister, bestätigende Einzahlungslimits und Netzsperren gegen Anbieter ohne österreichische Konzession.

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Die EU-Notifizierung markiert den nächsten Reformschritt

Die Notifizierung ist ein Pflichtschritt. Wer Vorschriften erlässt, die Dienste der Informationsgesellschaft betreffen, legt den Entwurf vorher in Brüssel vor. Das Finanzministerium hat in seiner Aussendung vom 4. August festgehalten, dass der Beschluss erst nach Ablauf der Frist fallen kann, der parlamentarische Prozess in der Zwischenzeit aber weiterläuft.

Genau dort steht das Verfahren. Die Regierungsvorlage liegt als 594 der Beilagen im Nationalrat und soll im Finanzausschuss behandelt werden. Zum Ministerialentwurf waren zuvor 109 Stellungnahmen eingelangt, unter anderem von Ländern, Betreibern und Suchtberatungsstellen. Geltendes Recht ist der Text nicht.

Ein zentrales Register soll Spielpausen vereinfachen

Bisher wirkte dort eine Sperre, wo sie ausdrücklich wurde. Wer sich in einer Spielbank sperren lässt, ist im Automatensalon nebenan und im Netz nicht erfasst.

Der Entwurf führt ein zentrales, betreiber- und spielartenübergreifendes Sperrregister ein, das Spielbanken, Automaten und Online-Glücksspiel zusammenführt. Erfasst werden Selbstsperren ebenso wie Sperren, die ein Betreiber verhängt. Dazu kommen begründende anbieterübergreifende Einzahlungslimits. Die Parlamentskorrespondenz vom 12. August soll Limits künftig auch für virtuelle Glücksspielautomaten gelten, also für Slots im Online-Bereich. Jüngere Menschen zwischen 18 und 26 Jahren sind niedrigere Grenzen geplant.

In Kraft treten sollen Register, Netzsperren und Zahlungsblockaden mit dem 1. Januar 2027. Bis dahin bleibt die Prüfung bei den Nutzern. Szeneportale wie casino.org füllen diese Lücke zumindest vorläufig durch redaktionelle Prüfungsverfahren. Spieler brauchen also nur noch wenige Minuten statt stundenlanger Eigenrecherche, um das Online Casino mit bester Auszahlungsquote zu finden.

Illegale Angebote geraten stärker unter Druck

Der bei der Kommission eingelangten Notifizierung geht es um zwei Werkzeuge. Das erste sind Sperrverfügungen gegen Anbieter von Diensten der Informationsgesellschaft, im Amtsdeutschen Netzsperren, die Provider zur Blockade begründen. Das zweite ist ein Verfahren, das Zahlungen an illegale Anbieter und von ihnen zurück unterbindet. Ergänzend sind eine öffentliche Blacklist und Warnhinweise vorgesehen. Die Stillhaltefrist endet am 5. November 2026.

Anbieter, die bisher ohne österreichische Konzession tätig waren, müssten ihr Angebot bis zum 31. Dezember 2026 einstellen, um sich überhaupt bewerben zu können. Neue Online-Konzessionen könnten ab 1. Januar 2027 vergeben werden und ab 1. Oktober 2027 gelten. Bewerber müssen offene Abgabenschulden beglichen und rechtskräftige Urteile aus Spielerschutzklagen erfüllt haben, sonst kommen sie für eine Konzession nicht in Frage. Verdeckte Testspiele durch das Amt für Betrugsbekämpfung sollen dazukommen.

Damit komme es, so das Finanzministerium, zu Gerechtigkeit für rund 20.000 geschädigte Spieler in Österreich. Die Notifizierung begründete den Eingriffe mit dem Verbraucherschutz und mit der Kohärenz des österreichischen Monopols, die der Europäische Gerichtshof laufend prüft. Sperrverfügungen, Zahlungsblockaden und Blacklist richten sich nach dem Entwurf ausschließlich gegen Anbieter ohne Konzession, gleich ob sie im Inland oder im Ausland sitzen.

Casinovergleiche müssen Schutzkriterien stärker gewichten

Die Auszahlungsquote beschreibt, welcher Anteil der Einsätze über sehr viele Runden hinweg wieder ausgeschüttet wird. Sie ist ein rechnerischer Langfristwert. Über einen einzelnen Abend, eine Sitzung oder eine Runde sagt sie nichts. Zwei Anbieter mit demselben Angebot können sich in Auszahlungsdauer, Limits und Bonusauflagen deutlich unterscheiden. Die Zahl stammt zudem meist vom Spielehersteller oder von einem beauftragten Prüflabor und nicht von einer Aufsichtsbehörde, und die zugehörigen Prüfberichte sind selten vollständig öffentlich.

Für einen Vergleich taugt die Kennzahl trotzdem, allerdings nur zusammen mit Angaben, die sich nachprüfen lassen: Unter welcher Konzession ein Anbieter arbeitet, welche Bedingungen für Ein- und Auszahlungen gelten, welche Umsatzanforderungen an einen Bonus hängen, welche Limits sich setzen lassen und wie eine Sperre beantragt wird. Online-Casino braucht in Österreich nach geltendem Glücksspielgesetz eine Konzession des Bundes. Daran ändert den Entwurf nichts. Er sieht für das Online-Glücksspiel ein offenes Konzessionsverfahren vor, öffnet es für mehrere Bewerber und knüpft es an schärfere Auflagen.

Nutzer erwarten nachvollziehbare Angaben der Anbieter

Standardisiert sind diese Angaben bisher nicht. Jeder Anbieter entscheidet selbst, wo Konzessionsnummer, Limitfunktion und Sperroption stehen und wie viele Klicks bis dorthin nötig sind. Wer vergleichen will, trägt die Werte von Hand zusammen.

Bei Automaten wird der Entwurf konkreter. Der höchste Einsatz soll auf fünf Euro pro Spiel sinken, die Spielgeschwindigkeit auf zwei Sekunden, und nach 90 Minuten soll eine Abkühlphase von 15 Minuten greifen, in der Videos über die Risiken aufklären. Für den Online-Bereich sind eine eigene Stelle für Glücksspiel und Spielerschutz, fundierte Spielsuchtpotenzialanalysen und schärfere Werbebeschränkungen geplant. Würden diese Vorgaben festgelegt, ließen sich Angebote anhand derselben Kennzahlen nebeneinanderlegen, statt Selbstauskünfte einzelner Anbieter miteinander zu verrechnen.

Vorerst bleibt die Kontrolle über Einsatz und Spielzeit bei den Spielern selbst.

Bis November bleibt der Gesetzesentwurf im Fokus

Nach dem 5. November kann der Nationalrat beschließen. Vorher ist der Finanzausschuss am Zug, dem die Regierungsvorlage Mitte August noch nicht zugewiesen war. Fristen, Grenzen und Übergangsregeln können sich dort noch ändern. Für bestehende landesrechtlich genehmigte Automaten sieht der Entwurf ohnehin eine längere Schonfrist bis zum 1. Januar 2031 vor.

Bildrechte

© Foto von Phoenix Casino auf pexels.com 

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