Die Eröffnung der Gastronomiebetriebe nach dem Lockdown wird unter strengen Sicherheitsvorschriften stattfinden. Dabei gilt, dass nur Personen mit einem sogenannten “grünen Pass” Zutritt zu Gastronomie, Tourismus, Kultur und Sport bekommen. Das bedeutet, nur wer nachweislich genesen, geimpft oder negativ getestet ist, wird der Zutritt zu den entsprechenden Bereichen gestattet. Für Getestete sind die verschieden langen Zeiträume für die unterschiedlichen Tests zu beachten. PCR-Tests sind 72 Stunden gültig, Antigen-Tests verfallen nach 48 Stunden und überwachte Selbsttests sind nur für 24 Stunden gültig. In ländlichen Gebieten, in denen eine schlechtere Infrastruktur das sich testen lassen, erschwert, sollen vor Ort Testmöglichkeiten angeboten werden. Diese sogenannten Point-of-Sale-Tests gelten nur für das einmalige Betreten eines Betriebes oder Lokals und sie sollen den Betreibenden für ihre Gäste zur Verfügung gestellt werden. Test pflichtig sind alle Erwachsenen und Kinder ab zehn Jahren. Für sie gilt auch der Schultest als gültiger Nachweis. Lieferanten und Boten für Takeaway unterliegen keiner Testpflicht.
In den Lokalen und Betrieben gilt eine Maskenpflicht mit FFP2-Masken ab dem Betreten. Die Maske darf nur abgenommen werden, wenn man an einem Tisch sitzt. Zusätzlich gilt eine Registrierungspflicht in den Betrieben, sobald ein Aufenthalt eine Dauer von 15 Minuten überschreitet.
In den Innenbereichen der Gastronomiebetriebe ist es vier Erwachsenen plus Kindern gestattet gemeinsam an einem Tisch zu sitzen. In den Außenbereichen der Betriebe erhöht sich diese Anzahl auf zehn Erwachsene mit zusätzlichen Kindern pro Tisch. Zwischen den einzelnen Personengruppen ist ein Mindestabstand von zwei Metern einzuhalten.
Für Gastronomiebetriebe in Wien gilt die Regel der Geimpften, Getesteten und Genesenen nicht nur für Restaurantbesucher, sondern auch für die Mitarbeiter. Das bedeutet, dass diese nicht nur regelmäßig, sondern auch öfter als anderswo getestet werden müssen.