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Rauhwarenhandel

Rauchwaren (Singular ungebräuchlich), österreichisch auch Rauhwaren, sind zugerichtete, d.h. zu Pelzen veredelte Tierfelle.

Die Bezeichnung leitet sich von dem Adjektiv rauch, rau ab, das soviel wie „behaart, zottig“ bedeutet. Der Begriff ist in dieser Bedeutung ab dem 16. Jahrhundert nachweisbar.

Die Pelzzurichtung, heute auch unter dem Sammelbegriff Pelzveredlung, macht die Felle haltbar und für den Kürschner verarbeitungsfähig. Diese Verarbeitung ähnelt der Gerberei, nur dass im Unterschied zu dieser bei der Zurichtung die Haare des Tierfells erhalten bleiben. Die Rauchwaren stellen somit das Ausgangsmaterial für Pelzgegenstände dar. Diese werden ihrerseits gelegentlich mit dem Begriff Rauchwerk bezeichnet.

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