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Allgemeinbildende Höhere Schulen - AHS

Notenspiegel vorweisen oder Aufnahmeprüfung

Nach der Volksschule wird vier Jahre lang eine Unterstufe der Allgemeinbildenden Höheren Schulen (AHS) oder die Hauptschule besucht.

Für eine Aufnahme an einer AHS muss man einen gewissen Notenspiegel vorweisen können und/oder eine Aufnahmeprüfung ablegen.

Der Besuch einer Hauptschule ist für jede(n) möglich. Für Kinder mit sonderpädagogischem Förderbedarf gibt es die Sonderschule.

Die drei Formen der AHS werden fortgesetzt

Ab der fünften Klasse AHS (neunten Schulstufe) spricht man von der AHS-Oberstufe. Die drei Formen der AHS werden fortgesetzt und teilweise noch verfeinert.

Zusätzlich gibt es auch das Oberstufenrealgymnasium (ORG), das unter anderem dafür eingerichtet wurde, um Abgänger von Hauptschulen zur Matura zu führen.

Wer die erste Leistungsgruppe der vierten Klasse (achten Schulstufe) einer Hauptschule mit guten Noten abgeschlossen hat oder in der zweiten Leistungsgruppe keine schlechtere Note als „Gut“ hat, braucht keine Aufnahmeprüfung abzulegen. © Wikipedia

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