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Verlinkung klagen - ein Fake?

Urteil aus Oberösterreich: muss bald jede(r), der/die einen Link zu Wikipedia hat, fünfstellige Schadenersatz-Summen fürchten? Zensur per Gerichtssaal?

Links sind böse, böse, böse!

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Das Wissen der ganzen Welt wird über Enzyklopädien wie Wikipedia (theoretisch) jedem und jeder zur Verfügung gestellt. Unzweifelhaft ein Vorteil!

Wenn ein neues Urteil aus Oberösterreich genau gelesen wird, dann könnte bald jeder, der einen Link auf Wikipedia legt, fünfstellige Schadensersatz-Summen zahlen müssen.

Zensur aus dem Gerichtssaal?

Die Ausgangslage: Ein sich von einer Bank benachteiligt fühlender - entsprechende Klagen laufen noch - Kunde dieser Bank erstellt eine Website, in der er seine Position darlegt. "Kreditschädigend" empfindet das die Bank.

In sozialen Netzen verteilt ein anderer User einen Link darauf mit einer Frage wie - frei zitiert - 'darf die Bank das?' und andere klicken sich durch. Wird der Bank nicht gefallen, aber ansonsten denken wir uns dabei nicht viel, oder?

Bedrohung für alle

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Das WWW verteilt Wissen, Informationen und natürlich auch Unsinn und Unwahrheiten blitzschnell rund um die Welt

Anders aber der Verlauf, denn die Bank klagt den social media-Verbreiter und bekommt Recht. Weil er sich den Inhalt der Website zu Eigen gemacht hätte. Aber selbst ohne das Wissen, was auf der Website wäre und ohne eigenes Zutun in dem Sachverhalt wäre alleine der Link schon strafbar, steht im Urteil. Also sogar noch wesentlich mehr als der konkrete Fall wird hier judiziert, jeder Verbreiter einer URL wäre in Gefahr.

Wenn Sie einen Link auf die Wikipedia legen, wie im Teaser genannt, können Sie also in die Lage kommen, schadenersatzpflichtig zu werden. Wenn dort irgendwo Inhalte liegen, die jemand als kreditschädigend empfindet, könnte er erfolgreich klagen. Mehr noch: Wenn Sie dazu zur Diskussion aufrufen, also eine Frage stellen und damit den Inhalt auch noch kennen, wird es noch heikler.

Bedrohung für alle

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Nicht neu, aber im Internetzeitalter effizienter und effektiver: hohe Kosten und hohe Strafdrohungen bevorzugen diejenigen, die das nötige „Kleingeld“ haben

Für den Poster im vorliegenden Fall wird es jedenfalls existenzbedrohend, wenn die 19.000 Euro bisheriger Gerichtskosten und Schadenersatzzahlungen schlagend werden. Noch ist es nicht so weit, der Instanzenzug ist noch nicht ausgeschöpft. Bleibt zu hoffen, dass die nächsten Richter mehr Einblick in die Funktion des Internet und im Speziellen der sozialen Netze haben. Mit ein wenig Erfahrung wüssten sie, dass ein solches Urteil imstande wäre, das ganze Internet in Österreich zu ruinieren - wenn man nicht mehr sicher Links posten kann - selbst welche, die sicher scheinen - kann man das Internet gleich abdrehen. Die Vernetzung und freie Kommunikation wäre dann schlicht nicht mehr möglich...

Update 2.10.:

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Auch andere soziale Medien werden durch solche Urtiele ein noch heißerer Boden 

Nun wird es skurril, denn die Klarnamenpflicht-Achse nimmt den Fall als Aufhänger dafür, dass die Justiz ihre schrägen Forderungen unterstütze. Medien wie die Gratiszeitung 'Heute' zitieren die üblichen Verdächtigen (Mucha und Co.) mit entsprechenden Stellungnahmen. Zwar geht es in dem Link-Urteil nicht um Hasspostings (was 'Heute' nicht hindert, solche als Screenshot in den Artikel zu packen), noch hat der Poster ein Pseudonym verwendet, doch der schnellen Schlagzeile in einer ansonsten aussichtslosen Sache tut das keinen Abbruch. Nun ja, eine Verbindung sehen wir zwischen den beiden Fällen schon: In beiden Sachlagen zeigt sich fatales Medienunwissen. Eine 'hidden Agenda' wird von anderen auch da wie dort unterstellt, wobei die in der heutigen Zeitungs-Analyse so versteckt gar nicht ist. © webwizard.at 

Mehr von Roland M. Kreutzer auf INFOGRAZ.at

 

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