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Wer legt diesem Herrn endlich das Handwerk!

Wehrlose haben bei mir aber große Chancen, mit Pauschalurteilen vernadert zu werden - Öffentlichkeitsarbeit à la Pilz.

Wer mit Pauschalurteilen argumentieren muss, hat einfach keine wirklichen Argumente!

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Wie viel Unheil darf ein Mensch anrichten, wie schlecht darf er seine Heimat machen im Schutze der Immunität? 

Ein wirklich toller Bericht über Österreich aus der Reihe „Makroskop“ des zweiten Deutschen Fernsehens ZDF unter dem Titel „Der Musterknabe“ war vor kurzem im 3SAT zu sehen.  27 bis 28 Minuten reines Vergnügen für einen überzeugten Österreicher wie mich. Die deutschen Journalisten fanden Gründe, warum wir derzeit besser sind als die Deutschen und warum wir die niedrigste Arbeitslosenrate in der EU haben usw.

Ein Werbefilm für Österreich bis zu dem Zeitpunkt, an dem sich ein (einziger!) österreichischer Nationalratsabgeordneter äußern durfte. Nach den paar Minuten, in denen „Herr“ Pilz seine Hasstiraden mit seinem üblichen überheblichen Grinsen ablassen durfte, hat sicher jeder Zuseher alles vorher erwähnte Positive vergessen.

Was er gesagt hat, davon kann sich hier jeder und jede hier selbst überzeugen (viele werden an dem Beitrag davor ihr Vergnügen haben) und ist mir bei diesem „Herrn“ an sich schon lange egal. Normalerweise zappe ich weiter, wenn er auftaucht, denn ich habe noch nie etwas von ihm gehört, bei dem ich mich nicht maßlos ärgern, zumindest wundern musste. Weiß irgendwer etwas Positives, Konstruktives was von PP ausging?

Völlig unbewiesenen und großteils wahrscheinlich auch unbeweisbaren Bassenatratsch in bester Mundl-Manier.

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Leider hat er es ja, knapp aber
doch, wieder auf die Liste der
Grünen für die NR-Wahl geschafft.

Wäre mir auch weiter egal, denn die Angegriffenen können und sollen sich normalerweise gut selbst verteidigen. Es ist zwar nahezu unmöglich, denn seine Behauptungen sind kaum angreifbar, sie unterliegen ja seiner Immunität, denn sie sind „politische Äußerungen“, aber wer will, kann sein Recht durchsetzen.

Wenn er aber hergeht und unserem Land durch seine Äußerungen extremst schadet, dann ist es Zeit, dass ihm endlich jemand endgültig das Handwerk legt. Leider hat er es ja, knapp aber doch, wieder auf die Liste der Grünen für die NR-Wahl geschafft.  Was die Partei für mich absolut unwählbar macht!

Das ist definitiv zumindest Geschäftsstörung, was er betreibt, besonders in Zeiten wie diesen. Unsere deutschen Nachbarn nehmen es (derzeit) mit Korruption und ähnlichen Dingen sehr ernst. Da wird es sich mancher deutsche Geschäftsmann und manche Geschäftsfrau überlegen, gerade mit Kamerad Schnürschuh Geschäfte zu machen.  Kann sich ja schon negativ auswirken, mit den Falschen gesehen zu werden. 

Wo bleibt unsere Interessensvertretung in diesen Fällen? Hinter dem Ofen, egal ob Industriellenvereinigung oder WKO oder andere.

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Jetzt aber wieder zurück zu „Herrn“ Pilz: ich hab auf seiner Facebook-Seite zweimal das Thema angeschnitten, bei dem ich, aufmerksam gemacht durch Attac, meine Ohnmacht erleben musste. Deswegen beschäftigt, ja quält mich seitdem die Frage, wie das so ist mit Staatsanwälten und Staatsanwältinnen und unabhängigen Gerichten in Österreich.  Was tat "Herr" Pilz? So schnell konnte ich gar nicht schauen, wie die Beiträge verschwunden waren auf der Seite des saubersten und demokratischsten aller Österreicher.

Kurz abgeschweift: sein ehemaliger? Parteikollege Johannes Voggenhuber (der Weg von WikipediA zu seiner Seite bei den Grünen führt zu einem Hoppala – die Suche auf der Seite der Grünen führt zu gar nichts) war da schon GANZ anders. Der langjährige Europaabgeordnete der Grünen hat mir geantwortet und versprochen, sich das anzuschauen, um nach einigen Urgenzen meinerseits dann mitzuteilen, dass er nicht für mich Detektivarbeit machen könne. Die wäre aber schon gemacht von Attac und die Aussage, mit der man zumindest die Erste Bank festnageln hätte können, wurde von Treichl bei der EU gemacht. Inzwischen ist es wahrscheinlich eh verjährt.

Ging ja nur um 2 Milliarden Euro / Jahr für Österreich. 

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Wie die Grünen mit "missliebigen" Ex-Mitgliedern? umgehen, erinnert mich wieder an den Tenor im Beitrag von Natascha Chrobok. SED und ähnliche Parteien retuschieren ja auch "gefallene" Mitglieder aus allen Fotos. 

Es MUSS doch eine Möglichkeit geben, den "Herrn" (jetzt wieder Pilz) zu belangen für das, was er verbrochen hat und laufend verbricht! Ich hab sie nicht gefunden. Ich weiß auch, wie es ausginge, wenn ich ihn persönlich klagen würde, weil ich es öfter erlebt habe bzw. gehört von meinem Rechtsanwalt und diversen anderen Juristen. Um ihn erfolgreich zumindest zu einem Prozess zu zwingen, müsste ich MEINEN PERSÖNLICHEN Schaden beziffern und beweisen können. Dass der Staat Schaden erleidet bzw. die Volkswirtschaft und einige Firmen, ist irrelevant. Deswegen kann ICH nicht klagen. Genausowenig, wie den Umstand, dass ich mich im Ausland immer wegen dieser Sachen – an die ich nicht glaube – verteidigen muss. Natürlich sind wir nicht alle Unschuldslämmer –

wir sind aber auch sicher keine Nation der Korrupten!

In jeder Berufsgruppe, in jeder Bevölkerungsschicht, in jedem Verein und… gibt es ähnliche Verteilungen von Menschen in Bezug auf Gut und Böse, ehrlich und unehrlich, klug und dumm und da sind weder Priester noch Polizisten, weder Bürgermeister noch Straßenarbeiter große Ausnahmen. Dessen bin ich mir wohl bewusst!

Welche Pflichten hat (hätte) ein Nationalratsabgeordneter wirklich?

Ich finde trotz intensiver Recherche nichts, was einen Nationalratsabgeordneten verpflichten würde, immer die Interessen Österreichs zu vertreten.

Angelobung

Die Angelobung bezeichnet in Österreich die Verpflichtung zur gesetzestreuen und gewissenhaften Ausübung übertragener Funktionen mit einem feierlichen Versprechen, dem Gelöbnis.

Abgeordnete, Regierungsmitglieder, Richter, Soldaten und Beamte haben ein gesetzlich vorgeschriebenes Gelöbnis abzulegen, in dem sie versprechen, der Republik Österreich und dem österreichischen Volk treu zu dienen.

Nationalratsabgeordnete

Bei der Angelobung der Abgeordneten verliest der Schriftführer die Angelobungsformel

„Sie werden geloben unverbrüchliche Treue der Republik Österreich, stete und volle Beobachtung der Verfassungsgesetze und aller anderen Gesetze und gewissenhafte Erfüllung Ihrer Pflichten.“

Die Abgeordneten werden sodann einzeln aufgerufen und haben die Angelobung zu leisten mit den Worten „Ich gelobe“.  © WikipediA

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Forensik-Weltmeister von Österreich - Legislative oder Exekutive? .

Die Gesetze sind ja an sich klar - aber wo stehen die Pflichten? Steht da etwas von einer Beschäftigung als Nick Knatterton der Republik?

Zwischengedanke: ein Ruhmesblatt des Herrn Pilz war ja die Angelegenheit Kampusch. Da fiel mir immer nur ein, dass ich auch als Betriebswirt etwas Recht lernen musste (aber großteils mangels Interesse gleich wieder vergaß). Was mir aus Verfassungsrecht aber in Erinnerung ist, ist die Trennung zwischen Exekutive und Legislative. Abgeordnete sind Legislative, wenn ich mich nicht irre – Verbrechensbekämpfung eine eindeutige Aufgabe der Exekutive.  Das einzige, was man aber als Staatsbürger darf, ist hilflos fragen: „jo dürfens denn des?“. Der ORF hat aber zu diesem Thema auch des Öfteren den "Forensik-Weltmeister von Österreich" befragt!  

Als Nicht-Jurist kann ich nur Schlüsse ziehen, die wahrscheinlich so nicht gesetzlich gedeckt sind. Nationalratsabgeordnete sind ja auch Dienstnehmer der Republik Österreich und da werden doch wohl, wie bei Normalsterblichen, die Pflichten eines Dienstnehmers gelten. Welche Treuepflichten hat der Dienstnehmer gegenüber dem Dienstgeber?

Auch hierzu finde ich erstaunlicherweise (wahrscheinlich, weil ich doch zu laienhaft agiere) nichts Konkretes, abgesehen von dem Satz:

„Der Gedanke der Treue und Fürsorge im Arbeitsverhältnis hat im Laufe von Jahrzehnten das Verständnis der Lehre von der Natur des Arbeitsverhältnisses mitgeprägt und der Judikatur als wichtiger Anker zur Fixierung bestimmter gesetzlich und vertraglich nicht ausdrücklich geregelter Pflichten der Arbeitsvertragsparteien gedient.“ © Universität Wien 

Konkurrenzverbot

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Warum Parlamentsparteien Volksbegehren machen, kann mir nie jemand erklären! Die Abgeordneten können auch ohne Volksbegehren Themen auf die Tagesordnung des Parlaments bringen. Macht Eure Arbeit im Parlament – für Korruption sind eh nur wenige, da ist es wirklich zu billig zu fragen, wer dagegen ist!  

Während des aufrechten Bestandes des Dienstverhältnisses ist es allen Dienstnehmern – sohin Angestellten und Arbeitern – grundsätzlich untersagt, einer dem Dienstgeber abträglichen Nebenbeschäftigung nachzugehen. Dieses allgemeine Konkurrenzverbot besteht bis zur rechtlich effektiven Beendigung des Dienstverhältnisses, sohin auch noch während der Kündigungsfrist oder etwa einer Dienstfreistellung unter Entgeltfortzahlung während der Kündigungsfrist.

Das allgemeine Konkurrenzverbot ist Ausfluss der Treuepflicht des Dienstnehmers und wird durch zahlreiche gesetzliche Entlassungstatbestände konkretisiert. 

© DORDA BRUGGER JORDIS Rechtsanwälte GmbH  

„einer dem Dienstgeber abträglichen Nebenbeschäftigung nachzugehen“ – das wäre für mich klar: Vernaderung des ganzen Landes, der Nation, des Staates und aller seiner Bürger und Bürgerinnen – ganz eindeutig eine der Republik Österreich abträgliche Nebenbeschäftigung. 

Zwischendrin fällt mir ein: welchen Grund hat der ORF, diesem Menschen so viel Platz zu geben? Parlamentarisch gesehen bis auf Untersuchungsausschüsse ein Hinterbänkler, meines Wissens ohne konkrete Funktion in seiner Partei. Seine Biografie hört auf der Website der Grünen auf mit 1992 – 1994 Bundessprecher der Grünen! 

Treuepflicht des Dienstnehmers

Dem Dienstnehmer obliegen eine Reihe von Pflichten. Insbesondere auch die Treuepflicht. Zum Beispiel muss er Betriebsgeheimnisse wahren und generell Schädigungen des Betriebes verhindern. © Österreichischer Rechtsanwaltskammertag

Wie es sich mit dem Umstand der Geschäftsstörung verhält, wenn pauschal und undifferenziert alle Österreicher (außer den Grünen?) als korrupt bezeichnet werden, kann ich auch nicht beantworten.

Tatsache ist für mich: diesem Herrn muss endlich jemand das Handwerk legen – dieser Meinung sind sogar einige Parteikollegen und Kolleginnen. Er betätigt sich in der Hauptsache als Detektiv und dass dies definitiv nicht zu den Pflichten eines Nationalratsabgeordneten gehört (wenn nicht gar verboten wäre), erscheint mir sicher.

Was wieder rechtlich zu prüfen wäre

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„Wir müssen reden, Werner:
ich hab da ein paar illegal be-
schaffte Unterlagen, die ich aber
nicht der Justiz gebe, sondern
lieber über die Medien
parteipolitisch nutze!„

Er ist im Besitze von Unterlagen, die er nicht auf einem gesetzlich korrekten Weg erhalten haben kann. Darauf ist er stolz und was schlimmer ist: diese Unterlagen werden in homöopathischen Dosen an die Medien weitergegeben. Mit meinem laienhaften Verständnis der Justiz müsste er diese Unterlagen sofort den zuständigen Behörden übergeben. Ob es so etwas wie ein Beichtgeheimnis, Redaktionsgeheimnis o.Ä.  für Nationalratsabgeordnete gibt, wage ich zu bezweifeln. 

Verblüfft lese ich dann im Standard vom 23.1.2013: "Auch die Zwangsmaßnahmen bei Aussageverweigerung oder Zurückhaltung von Beweismitteln wollen die Grünen nach deutschem Vorbild verschärfen". Liebe Frau Glawischnig: könnten Sie nicht bitte zuerst den "Herrn" Pilz domestizieren? Vielleicht gibt er Ihnen ja die Unterlagen, die er angeblich noch hat aber, ätsch-bätsch (noch) nicht hergibt! . 

Er denunziert seit Jahren beliebig und lautstark alle möglichen Österreicher und Österreicherinnen, wobei mir kein Fall bekannt ist, wo jemand aufgrund der vom „Giftschwammerl“ behaupteten Malversationen verurteilt worden wäre - inwieweit er beim Aufdecken des österreichischen „Baukartells“ tätig und wirklich nötig war, kann ich nicht beurteilen. Seine Aufgabe war es nicht!

Er geht ganz offensichtlich nach dem Motto vor, dass immer etwas hängenbleibt  am Beschuldigten, unabhängig von Schuld oder Unschuld, wenn man die Sachen nur oft genug wiederholt.

Da gibt es einen schlechten Witz zu dem Thema, in dem jemand einen anderen Menschen anspeit und dann meint:

„Wie schauen denn Sie aus, Sie Schwein“. 

Wie das in Österreich z.B.: mit den Kronzeugen geregelt ist, steht in § 209a StVO – da lese ich nichts von Politikern. Was der Herr Pilz zu einem öffentlichen Aufruf zur Vernaderung sagen würde, kann ich mir vorstellen. Da würde die übergroße Faschismuskeule ausgepackt. Und was macht er, der saubere Herr

Heinz Rüdisser

Der Beitrag des Zweiten Deutschen Fernsehens

Wir haben eine Kopie der Sendung beim ZDF bestellt und werden danach den exakten Text des Interviews unseres patriotischen Nationalratsabgeordneten veröffentlichen. Leider unterliegt das Angebot des ZDF einigen Restriktionen, die es uns nicht erlauben, den Beitrag komplett auf YouTube zu stellen oder:

Wir möchten Sie darauf hinweisen, dass es sich bei der anzufertigenden Kopie um eine Privatkopie im Rahmen des § 53 Abs. 1 Urhebergesetz handelt, die von Ihnen nur zum persönlichen eigenen Gebrauch verwendet werden darf. Es ist daher nicht gestattet, die Kopie zu anderen Zwecken außerhalb dessen zu verwenden, wie z.B. zum Verleih, zur Vorführung, zum Verkauf (auch nicht für Internetauktionen) oder zur Weitergabe an Dritte etc.

Ebenfalls nicht gestattet ist, die Kopie zu bearbeiten, zu kürzen, zu ergänzen oder in sonstiger Weise zu verändern. Wir bitten um Verständnis für diesen Hinweis.

Es kann sich aber jeder, der persönlich eine wirklich gute Werbung für unser Land kaufen will, diese um 35,- Euro inkl. 19 % USt kaufen. Wer sich nicht ärgern will, muss halt, was ich sowieso für dringend zu empfehlen halte, abschalten, sobald der „Herr“ Pilz ins Bild kommt. 

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