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Wenige Antworten auf Mails - Staatsbürger kusch! Sicher nicht!

Warum lassen wir uns so viel gefallen von Menschen, die von unserem Geld bezahlt werden? Dies wird derzeit sogar plakatiert - ändert sich etwas?

Es gibt eine längere Vorgeschichte

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Damit keine Irrtümer aufkommen: das Startbild sagt nicht aus, dass ich jemand so unmissverständliche Zeichen gebe! Das zeigt, wie ICH mich behandelt fühle.

Um diesen Beitrag bzw. die Hintergründe besser zu verstehen, sollten sie „A1 Telekom Austria AG oder, wie man Kunden ärgert“ oder zumindest den letzten Blog meinerseits unter „Wenn sich Große einig sind, wird der Kleine nicht einmal ignoriert“ gelesen haben.

Ich habe also, wie dort angekündigt, sehr viele Mails verschickt.

Nicht nur an Sachbearbeiter, sondern auch an persönliche Mailadressen von Politikern und auch an Vorstände und Aufsichtsräte der Rundfunk und Telekom Regulierungs-GmbH (RTR-GmbH). Auch Mailadressen, die man nicht hat, kann man bei den meisten größeren Organisationen, Behörden und Firmen fast 100%-ig erraten: Kombination von Vor- und Zuname oder Abkürzungen oder…. 

Außerdem: auch „ganz wichtige Haxen“, die man im Dienst natürlich nicht per Mail erreichen (stören!) kann, zumindest nicht als „mieser Durchschnittsbürger", (© Hanns Dieter Hüsch) sind dann im Internet über Vereine u.Ä. oder gar über Facebook, Twitter & Co. ganz einfach mit Mailadresse zu kontaktieren.

Ich weiß also recht gut, wer die Mails bekommen hat (und sei es nur das Sekretariat).

Bevor ich es vergesse: (fast) alle Grafiken, die aus Platzgründen verkleinert wurden, können Sie per Mausklick vergrößern. 

Stinkfinger,a1,österreich,bmvit,mit freundlichen grüßen,nationalrat,batterie,glück,aufklärung,abgb,demokratie,usb,kontakte,korrespondenz,diskussion,bundesministerium für inneres,arbeit

Nach meinem Gefühl hat die RTR-GmbH nichts anderes gesagt als „Such Dir einen aus“. Muss und werde ich mir aber nicht bieten lassen.

Übrigens: diesmal wird die Liste der Mailadressen etwas länger werden, einige neue Mailadressen sind reingeschneit und außerdem involviere ich auch die Volksanwaltschaft. Ich halte es ganz einfach sehr schwer bis gar nicht aus, wenn die RTR-GmbH einerseits A1 in allen Sachen rechtgegeben hat und anderseits so subtil darauf hinweist, dass sie den abschließenden Brief schon geschrieben haben - geh sch..., wie man es in den Unterschichten von Wien ausdrücken würde. Da fühle ich mich (vielleicht bin ich als Querulant zu sensibel?) schon wieder verarscht, da die RTR-GmbH ganz sicher aus vielen Erfahrungen ableiten kann, dass ich es mir nicht leisten kann, A1 zu klagen

Ich kann gut damit leben, wenn der eine oder die andere meint, dass ich eben nur ein Querulant bin.

Einerseits: wir haben recht viele Leser und Leserinnen, die ich informieren möchte (in der ganz kleinen Hoffnung, dass einige sich anschließen) und andrerseits ist dies eine Sache, die eben viele Österreicher und Österreicherinnen betrifft. Und dies auf zweifache Weise:

 1.

Wenn man nicht das Glück (?) hat, im Wiener oder Grazer Zentrum zu wohnen oder in einer größeren Stadt, dann leidet der eine oder andere gehörig unter den schlechten Bedingungen (zumindest in manchen Gegenden Österreichs) für Arbeit im Internet.

Lt. Statistik Austria, Stand 21.10.2013 gibt es in Österreich zumindest 6.419.700 Computernutzerinnen oder Computernutzer – davon zumindest 5.237.200 Personen mit Internetnutzung. Gäste sollte man da noch dazurechnen, die sind (im Unterschied zu Geschäftsleuten) auch nicht alle in der Stadt und leiden eben auch an schlechter Anbindung (und unser guter Ruf leidet mit!).

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Wenn man nun unrealistisch vorsichtig schätzt, haben zumindest 10% davon Probleme – ich lebe in Graz, aber eben am Stadtrand und gehöre schon dazu! 10% sind auch leicht zu rechnen, das sind 523.720 (nur die Einheimischen) Menschen.

Ein Problem, welches so viele Wähler und Wählerinnen (ich schätze aus den Kontakten, die ich hatte, ein Vielfaches) betrifft, lässt die Politiker absolut kalt und die Aufsichtsbehörde (kann sein, dass dies der falsche Ausdruck ist) tendiert eher in Richtung großer Konzerne und schützt diejenigen, vor denen sie Bürger und Bürgerin schützen sollte (meiner Meinung nach).

   
2.  Es ist das Ganze ein fast schon klassisches Beispiel dafür, wie Wähler und Wählerinnen bzw. Bürger und Bürgerinnen behandelt werden (selbst, wenn sie theoretisch 180.000 Leser und Leserinnen haben). Machen Sie sich selbst ein Bild, denn wenn ich jetzt meine Meinung schreiben würde, stehe ich danach vor Gericht. Dass verzögert und ausgewichen wird, ist aber ganz sicher festzustellen! Ich könnte zu ignorierten Fragen meinerseits noch zwei Beiträge schreiben.

Warum verzögert und ausgewichen wird, kann ich nur vermuten, aber sicher nicht beweisen und daher nicht schreiben. Hier kann ich eben nur mehr Cicero zitieren und fragen: Cui bono?

Die Verfügbarkeit und Leistungsfähigkeit der Anbindungen sind ein entscheidender Faktor im Wirtschaftsleben, in der Bildung.... und darum geben manche Staaten sehr viel Geld dafür aus – es sind die Staaten, von denen wir lernen sollten!

Antworten aus den Ministerien und dem BKA

Die Ministerien, die geantwortet haben, sind ohne Ausnahme nicht zuständig. Kann sein - das Ärgerliche ist aber, dass das zuständige Ministerium diesmal nicht geantwortet hat, obwohl es vorher sehr schnell, kompetent udn hilfsbereit war.

Sehr geehrter Herr Rüdisser,

vielen Dank für Ihre Nachricht.

Bei uns ist die Zuständigkeit nicht gegeben, im BMVIT waren Sie da schon an der richtigen Stelle.

Mit freundlichen Grüßen,

Hermine Jirku

BUNDESMINISTERIUM für WISSENSCHAFT, FORSCHUNG und WIRTSCHAFT

Sehr geehrter Herr Mag. Rüdisser!

Unter Bezug auf Ihr u.a. an das Bundesministerium für Inneres gerichtetes Schreiben vom 25. Februar 2014 muss ich Ihnen mitteilen, dass sich der Wirkungsbereich unseres Ressorts allerdings auf die dem Bundesministerium für Inneres im Teil 2 der Anlage zu § 2 des Bundesministeriengesetzes zugewiesenen Kompetenzen beschränkt.

Angelegenheiten der Regulierung des Post- und Telekommunikationsgesetzes fallen in den Wirkungsbereich des bereits von Ihnen befassten Bundesministeriums für Verkehr, Innovation und Technologie. Diesem Ressort obliegt aber auch gemäß § 136 des Telekommunikationsgesetzes im Wesentlichen, insbesondere aber auch im Hinblick auf § 25 des Telekommunikationsgesetzes, dessen Vollziehung.

Das Bundesministerium für Inneres ist daher nicht in der Lage, diesbezüglich Veranlassungen zu treffen oder Initiativen zu setzen.

Mit freundlichen Grüßen

Gerhard Pichler

Bundesministerium für Inneres
Ref. I/5/a – Bürgerservice

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S.g. Herr Rüdisser!

Ich möchte Sie darüber informieren, dass ich Ihr an mich gerichtetes Schreiben an das Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie mit dem Ersuchen um Beantwortung weitergeleitet habe.

Mit freundlichen Grüßen

Stefan Hirsch

 

Mag. Stefan Hirsch

Büroleiter

Bundesministerium für Finanzen
Büro Staatssekretärin Mag.a Sonja Steßl


Antworten politischer Parteien

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Das Amtsgeheimnis schützt selten den Staat, noch seltener die Bürger und Bürgerinnen – meistens werden ineffiziente Prozesse, Amtsträger oder Politiker geschützt!

Von den im Nationalrat vertretenen Parteien haben nur drei geantwortet – und (natürlich) nicht die Regierungsparteien! Echte Antwort und Hilfe war nicht dabei, ein gewisses Bemühen seitens der NEOS. Die sind noch jung – die lernen noch – hoffentlich das Richtige.

Daraus aber den Schluss zu ziehen, dass man nicht mehr wählen geht oder die Demokratie abschaffen will, wäre der von den Parteien damit fast nahegelegte, aber absolut falsche Weg. Wir müssen Wege finden, die Parteien und Politiker zur Demokratie zu zwingen. Dazu gehören viele Punkte, zwei sind mir ganz wichtig: aufhören, unsere Bediensteten (alle, die von Steuergeld leben - Politiker vor allem, denn (auch hohe) Beamte maßen sich das  meistens nicht an) zu hofieren (bei Bällen, Festen, Ehrungen...), das verstärkt nur deren übersteigertes Selbstwertgefühl noch mehr und vor allem:

Transparenz! Weg mit dem Amtsgeheimnis – hin zur Informationspflicht! 

Sehr geehrter Herr Rüdisser,

vielen Dank für die ausführliche Schilderung ihres Falles. Problemlagen wie ihre, oder ähnliche sind uns nun schon öfter bekannt geworden. Es besteht hier mit Sicherheit Nachbesserungsbedarf.

Nun können wir aus judikativer und exekutiver Sicht leider keinerlei Unterstützung anbieten.

Wir werden uns jedoch Gedanken dazu machen, welcher legislativen Initiativen Sinn machen.

Mit bestem Gruß

Yannick Gotthardt
NEOS

Meine bisher "unbeantwortete Antwort":

Lieber Herr Gotthardt,

Sie haben (fast) Recht! Es ist vorab einmal eine Sache der Legislative. Wenn Sie aber alles gelesen hätten (ganz am Ende des Beitrages ist das Mail des Ministeriums), liegt ja ein Problem darin, dass die RTR-GmbH dies nicht erfüllt, was das Ministerium erläutert!

AGB haben auch Informationen über die vertraglich zugesicherte Dienstequalität zu enthalten. Die Regulierungsbehörde kann den angezeigten AGB bei Nichtübereinstimmung mit dem TKG oder wesentlichen Verbraucherschutzbestimmungen des ABGB und KSchG (z.B. Transparenzbestimmungen) widersprechen.

Hier gibt es ja die Vorschriften offensichtlich – wie in Österreich üblich, werden sie halt nicht eingehalten und man geht, obwohl sehr viele betroffen sind, einfach darüber hinweg.

Mit freundlichen Grüßen

Mag. Heinz Rüdisser 

 

Sehr geehrter Herr Mag. Rüdisser,

vielen Dank für Ihr Mail, das ich zur Information gerne auch an unseren zuständigen Fachreferenten weiterleite.

Mit freundlichen Grüßen,

Ihr Dialogbüro der Grünen

 

Sehr geehrter Herr Mag. Rüdisser,

vielen Dank für ihre Nachricht und die übermittelten Informationen. Wir haben Ihr Schreiben und Ihr Anliegen an unseren Parlamentsklub weitergeleitet.

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Team Stronach
Bundesgeschäftsstelle

Antworten von denen, deren Schutzbefohlene wir (theoretisch) sind

Dann zur Rundfunk und Telekom Regulierungs-GmbH (RTR-GmbH): hier mache ich es diesmal so, wie ich es mit manchen Mails mache: ich schreibe in das Mail an mich meine Antworten. Ein- zweimal geht das und fördert die Übersicht, eine längere Korrespondenz wird mit dieser Methode leider unlesbar. Meine Beiträge innerhalb des Mails der RTR-GmbH sind eingerückt und beginnen mit meinem Namen in rot.

Sehr geehrter Herr Mag. Rüdisser,

im Auftrag der Geschäftsführung der RTR-GmbH erlauben wir uns zu Ihrem  E-Mail vom 28. Februar 2014 wie folgt Stellung zu nehmen:

Gemäß § 25 Abs 1 TKG 2003 haben Betreiber von Kommunikationsnetzen oder  -diensten Allgemeine Geschäftsbedingungen zu erlassen, in welchen auch die angebotenen Dienste beschrieben werden sowie die dafür vorgesehenen Entgeltbestimmungen festzulegen. Diese sind der Regulierungsbehörde vor  Aufnahme des Dienstes anzuzeigen und in geeigneter Form kundzumachen.

HUAWEI B593u,a1,österreich,probleme,bürgerservice,genehmigt,leiden,standort,sachbearbeiter,antwort,betrifft,methode,lösung,gerät§ 25 Abs 4 regelt dabei den Mindestinhalt dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen, wozu auch die von Ihnen erwähnte "vertraglich  zugesicherte Dienstqualität" der angebotenen Dienste zählt. Entgegen Ihrer  Ansicht fällt bei einem mobilen Internetzugang die Angabe einer Mindestgeschwindigkeit nicht unter die vertraglich zugesicherte  Dienstqualität, insbesondere da die Datenübertragungsrate von  verschiedenen Faktoren wie Standort, Endgerät und Netzauslastung abhängt.

Diese Faktoren sind dem Betreiber bei Vertragsabschluss gerade nicht  bekannt, da mobile Internetzugänge nicht nur an einem bestimmten Standort genützt werden können und es besonders darauf ankommt, wie viele  Teilnehmer sich gleichzeitig eine Sendestation teilen, wodurch sich  Auswirkungen auf die zur Verfügung stehende Bandbreite ergeben können.

Heinz Rüdisser: einerseits scheint die Entwicklung an der RTR-GmbH etwas vorbeigegangen zu sein. Es gibt „neuerdings“ eben neben den „klassischen“ mobilen Internetzugängen, von denen hier (RTR-GmbH) geredet wird (Stick am Laptop oder Tablet) auch mobile Internetzugänge, die nicht nur meines Erachtens als stationäre Internetzugänge zu betrachten sind. Sonst wäre ja, nebenbei bemerkt, auch die eigene (von A1 übernommene) Argumentation der RTR bezüglich des Standortes völlig irrelevant - dafür musste ich sogar Unterlagen nachreichen, die dann aber beim "Urteil" der RTR-GmbH nicht einmal ignoriert wurden. :( Abgesehen davon, dass das Gerät weder Akku noch Batterie noch Stromversorgung über USB hat….

Zur Aufklärung für die Fachleute der RTR-GmbH: Bilder und technische Beschreibungen des (von mir vereinfachend Modem genannten) Gerätes, welches zu so einem Vertrag gehört. 

Zuerst einmal ein Bild des Geräteherstellers, da auf A1.net dies nicht so aussagekräftig dargestellt wird: 

HUAWEI B593u,LTE-Router,a1,österreich,wählen,ministerium,meinung,parteien,ogh-entscheidungen,politiker,bürger,jahrhundert,schützen,offensichtlich,tochter

Man bermerke: zur kabellosen Heimvernetzung (wahrscheinlich, weil nicht einmal alle Rucksäcke Platz für das Gerät bieten).

Nun das, was A1 zu diesem Gerät zu sagen hat (aktuell am 10.3.2014):

HUAWEI B593u,a1,österreich,übersicht,informieren,tkg,verstehen,neuerdings,große,unlauterer wettbewerb,kusch,tkk

Nun zu  "Technische Details" auf A1.net:

HUAWEI B593u,technische Details,a1,österreich,vorgangsweise,stationär,kunden,ärgern,teilen,geschäftsführung,zwingen,verweis

Unter Kundenbewertung führt uns jemand auf die richtige Spur!

HUAWEI B593u,Kundenbewertung,a1,österreich,verweisen,teilnehmer,in verbindung setzen,antworten,verarschung,leser,a1 service team,rtr-gmbh,regulierungsbehörde

Ist also nach der Meinung von Esta0004 ein Router! Klassisches Gerät um mit dem Handy mobil zu telefonieren!?!? :(

Kurz abschweifen zu dem, was A1 unter Kundensupport versteht: 

HUAWEI B593u,Support von A1,österreich,gleichzeitig,amtsgeheimnis,das richtige,bemühen,hinsichtlich,klassisch,ministerien,behörden,ignoriert,österreicherin,datenübertragungsrate

Extrem frustrierend, auch wenn man so ähnliche Sachen bei Microsft findet (nach vergeblichen automatischen Versuchen zu helfen - die A1 gar nicht unternimmt): einen Freund fragen.

Ich hab dann aber noch etwas gefunden für die Damen und Herren der RTR-GmbH, diesmal soagr von A1:

Internetzugang,mehrere Endgeräte,HUAWEI B593u,a1,österreich,vorsichtig,stellung nehmen,unterschrieben,geliefert,faktoren,vertragsabschluss,vielfaches,betrachten,gäste

Dies sagt MIR ganz eindeutig: das ist nicht wirklich für den mobilen Einsatz gedacht! Ich bin aber auch Anfänger und erst seit 1970 (Studium) bzw. 1973 (Beruf) mit EDV (IT) beschäftigt.

Andrerseits ist daher A1 alles, bis auf das Wetter an den einzelnen Tagen hoffentlich bekannt: Standort (sicher), theoretisch maximale und durchschnittliche Netzauslastung (wenn nicht – dies sollte im 21. Jahrhundert selbstverständlich sein), Endgerät (wurde von A1 sehr teuer verkauft und an den richtigen Standort geliefert) und Tarif - dies könnte schwierig eruierbar werden! :(.

Zu guter Letzt eine Seite zu dem Gerät beim Hersteller (da könnte A1 ja fragen, ob sie abschreiben fürfen): 

HUAWEI B593u,a1,österreich,tkg 2003,vorschriften,rundfunk und telekom regulierungs-gmbh,mailadressen,theoretische,hofieren,zuständigkeit,aufsichtsbehörde,bundesministerium

In diesem Zusammenhang dürfen wir Sie auf unser ausführliches Schreiben  vom 20. Jänner 2014, mit welchem das von Ihnen angestrengte  Schlichtungsverfahren nach § 122 TKG 2003 beendet wurde, verweisen.

Hinsichtlich der von Ihnen auf Ihrer Website geäußerten Ansicht, dass die  AGB der Betreiber von der RTR-GmbH "genehmigt" werden, dürfen wir Sie  darauf hinweisen, dass nicht der RTR-GmbH, sondern der  Telekom-Control-Kommission (TKK) gemäß § 117 Z3 TKG 2003 die Aufgabe  übertragen wurde, das Widerspruchsrecht gemäß § 25 TKG 2003 auszuüben.

Heinz Rüdisser: Dies ist eine (mit einem milden Ausdruck gesagt) reine Verarschung eines Steuerzahlers!

Im Internet findet man natürlich auch die Wahrheit hinter diesen Paragraphensalat, mit dem mir die RTR-GmbH ihre Unzuständigkeit darlegen will:

Tätigkeitsbeschreibung RTR-GmbH,a1,österreich,organisationen,wir sind das volk,auswirkungen, festlegen,ausweichen,staatsbürger,unlimitiert,behandelt,unrealistisch,angekündigt,drosselung

Nun in den eigenen Worten auf der Homepage der RTR-GmbH:

RTR-GMBH,Geschäftsapparat,Telekom-Control-Kommission,a1,österreich,bedienstete,betreiber,schlichtungsverfahren,telekom-control-kommission,100 prozent

Genauso steht wörtlich (unter anderem) auf der Homepage der RTR-GmbH: Die RTR-GmbH fungiert im Fachbereich Telekommunikation und Post als Geschäftsstelle der TKK

Das  Schlichtungsverfahren nach § 122 TKG 2003 wird hingegen von der RTR-GmbH  geführt. In diesem Zusammenhang möchten wir Sie darüber informieren, dass  die TKK den angezeigten AGB und Entgeltbestimmungen, letzteren jedoch  nicht hinsichtlich der Höhe der nominellen Entgelte, innerhalb von acht  Wochen widersprechen kann, wenn diese nicht mit dem TKG 2003, den auf  Grund des TKG 2003 erlassenen Verordnungen, §§ 879 und 864a ABGB oder §§ 6  und 9 KSchG übereinstimmen.

Eine Liste der angezeigten AGB und Entgeltbestimmungen finden Sie unter  https://www.rtr.at/de/tk/AGB_und_Entgelte.

Heinz Rüdisser: sehr geehrte Damen und Herren vom RTR-Team (siehe unten – natürlich ohne Namen): da sollten Sie sich mit dem Ministerium in Verbindung setzen, welches ganz offensichtlich andere Auskünfte (und dies mit Namen und Anschrift des Auskunftgebenden!) gibt.

Das Ministerium schreibt unmissverständlich: 

"Betreiber von Kommunikationsdiensten haben gemäß § 25 TKG 2003 Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) zu erlassen, in welchen auch die angebotenen Dienste beschrieben werden. Diese AGB sind der Regulierungsbehörde vor Aufnahme des Dienstes anzuzeigen. AGB haben auch Informationen über die vertraglich zugesicherte Dienstequalität zu enthalten. Die Regulierungsbehörde kann den angezeigten AGB bei Nichtübereinstimmung mit dem TKG oder wesentlichen Verbraucherschutzbestimmungen des ABGB und KSchG (z.B. Transparenzbestimmungen) widersprechen. Daraus ergibt sich, dass AGB jedenfalls immer von der Regulierungsbehörde geprüft werden."

Dass das "Kleingedruckte" von A1: "Die erreichbare Geschwindigkeit kann nicht zugesichert werden und ist von zahlreichen Faktoren, wie Standort, Endgerät, Tarif, Netzauslastung etc. abhängig" keine vertraglich zugesicherte Dienstequalität ist, scheint zumindest mir logisch. 

Inwieweit diese Vorgangsweise den wesentlichen Verbraucherschutzbestimmungen des ABGB und KSchG entspricht, mögen Juristen oder Juristinnen beurteilen – für mich war es Zeit meines Lebens nie möglich, eine bestimmte (definierte) Leistung groß anzubieten und nicht einmal eine Mindestleistung zu garantieren! A1 bietet bis zu… an, verrechnet aber unabhängig von der erbrachten Leistung immer das Maximalentgelt. Ich kenne wirklich keine Branche, in der dies geht und wo noch dazu eine 100%-Tochter der Republik Österreich dieser Vorgangsweise Rechtmäßigkeit bescheinigt. Auf die Spitzfindigkeit, wer da in wessen Auftrag was prüft und genehmigt bin ich nicht bereit, einzugehen. Wo immer man schaut – es ist der Staat (die Republik Österreich) dahinter und

„Wir sind das Volk“, der Souverän!   

Hinsichtlich der von Ihnen angesprochenen Drosselung kann - unter  nochmaligem Verweis auf unser abschließendes Schreiben vom 20. Jänner 2014 - ergänzend festgehalten werden, dass die Drosselung nach Verbrauch der  vertraglich vereinbarten 20 GB eine Produkteigenschaft darstellt, welche von Ihnen bei Vertragsabschluss akzeptiert worden ist. Abgesehen von der Tatsache, dass eine Drosselung marktüblich ist, sind uns keine (EU-)Vorschriften bekannt, die einer solchen Drosselung entgegenstehen würden.

Heinz Rüdisser: ich habe weder behauptet, dass es gesetzwidrig ist, noch, dass ich es nicht unterschrieben habe (wenn auch, ohne es zu sehen auf der Seite, wo "unlimitiert stand)! Ich habe aber sehr wohl einiges an Beweismaterial geliefert, dass diese Dinge europaweit in Diskussion sind, es in anderen Ländern schon entsprechende OGH-Entscheidungen gibt…..

Ich wurde einmal dafür verurteilt, dass ich einen Bruttopreis gleich groß wie den Nettopreis angezeigt habe – unlauterer Wettbewerb (und geltende Rechtslage)! – A1 schrieb (wenigstens dies ist geändert) früher sehr groß "unlimitiert" und sehr klein die Limitierung

Wir können Ihnen daher lediglich empfehlen, ein Produkt zu nehmen, welches Ihrem Nutzungsverhalten besser entspricht.

Heinz Rüdisser: wenn ich etwas hasse, dann sind das Menschen, die anonym im Namen einer Behörde (oder was weiß ich) berechtigte Anliegen derer, die sie zu schützen hätten, mit Zynismus lächerlich zu machen versuchen. Die RTR-GmbH hat dafür zu sorgen, dass alle Provider die Regeln einhalten und hat auch nicht solche „rotzfrechen“ Antworten zu geben.  

Abgesehen davon zahle ich A1 schon länger h.c. (humoris causa) aus rechtlichen Gründen und bin zufriedener Kunde eines anderen Providers

Seien Sie doch in Zukunft etwas ehrlicher und verwenden Sie dieses Bild:

RTR,A1,Kunden,österreich,stinkfinger,wähler,schützt,limitierung,leserinnen,spitzfindigkeit,informationspflicht,verzögern,mindestgeschwindigkeit,stadtrand,endgerät

 Mit freundlichen Grüßen

 Ihr RTR-Team

Abschließend von mir nur eines der vielen Statements aus Brüssel (die vielen der hier Kritisierten ggf. bekannt sind, denn zu Konferenzen reisen ist unterhaltsam und die Spesen nimmt man auch ganz gerne): 

Neelie Kroes,EU-Kommissarin,Digitale Agenda,a1,österreich,gesetzwidrig,steuerzahler,arbeit im internet,internetzugänge,alle provider,regeln einhalten

Neelie Kroes, die EU-Kommissarin für Digitale Agenda schreibt genau gegen das, was mir die Rundfunk und Telekom Regulierungs GmbH (RTR-GmbH) "empfiehlt".

"Millionen von Europärn bezahlen zu viel und müssen außerdem mit gebremsten oder blockierten Diensten kämpfen".

Dies ist zwar nicht "getschändert" :) - in Österreich gehen auch Europäerinnen ins Internet - aber genau das, was verhindern könnte, dass Europa immer mehr ins Hintertreffen gerät! 

Die Lösung wäre mit etwas gutem Willen seitens A1 anscheinend so einfach gewesen

Zu guter Letzt: ich habe inzwischen bei A1 nach der Verfügbarkeit von LTE an meinem Standort gefragt. Antwort nach 6 Tagen sehr höflich und kompetent (das ist eben die Verkaufsabteilung von A1, auch wenn Service dabei steht !!) und mit Namen gezeichnet!

Liebe Familie Rüdisser,

vielen Dank für Ihre Geduld.

Gerne haben wir den Empfang an Ihrem Standort 8044 Graz Neusitzstraße 15a kontrolliert.

Dieser ist gut mit LTE versorgt, und sollte innerhalb von Gebäuden eine Versorgung mit bis zu 40MBit/s ermöglichen.

Das Modem Huawei B593 ist mit dem Sie versorgenden LTE 800 Netz kompatibel, somit ist kein neues Modem notwendig.

Ihre Meinung zählt.

Bitte nehmen Sie sich eine Minute Zeit und geben Sie uns Ihr Feedback mit.

Folgen Sie dazu bitte diesem Link:  https://forschung.A1.net/survey/index.php?sid=58743&lang=de

Mit Ihrer Hilfe wollen wir unsere Services weiter verbessern.

Heinz Rüdisser: diesbezüglich ist mein Bedarf vorab gedeckt!

Kennen Sie schon unsere FAQs auf www.A1.net? Noch nicht? Dann schauen Sie einfach mal rein! Dort finden Sie alle Antworten auf die häufigsten Fragen.

Haben Sie noch Fragen? Antworten Sie einfach auf dieses E-Mail - wir sind gerne für Sie da.

Schöne Grüße

Philipp Matzinger
A1 Service Team

Heinz Rüdisser: jetzt frag ich mich, warum weder A1 noch RTR-GmbH auf die Idee gekommen sind, dies als Lösung (zumindest für das Geschwindigkeitsproblem) anzubieten! Es kostet genau so viel wie ich derzeit monatlich bezahle. Dies hat A1 ja auch schon weit früher gewusst - sie haben es nicht einmal der Mühe wert gefunden, es zur Sprache zu bringen.

Was gibt es Schöneres für einen Wirtschaftstreibenden als zufriedene Altkunden?

A1 gibt Millionen aus, um Neukunden zu werben - die sie anschließend dann sofort wieder massiv vergraulen. Scheint sich zu rechnen, sie tun es schon länger? Ich verstehe diese Welt nicht!

Ich finde auch die Worte der EU-Wettbewerbskommissarin Neelie Kroes zynisch: „Dies ist kein Fall für die Europäische Kommission. Vielmehr sollten nun die Kunden "mit den Füßen abstimmen" – bei drei Anbietern??? Für die Wirtschaft sind nach Meinung der Kommissarin offensichtlich Energiesparlampen wichtiger - Politiker haben sicher auch schnellstes Internet!

Die ehemalige Verbraucherministerin Ilse Aigner in Deutschland "Sollte sich herausstellen, dass die Telekom ihre marktbeherrschende Stellung ausnutzt, muss das Kartellamt einschreiten. Falls die neuen Tarife eine Gefahr für die Netzneutralität darstellen, muss die Bundesnetzagentur tätig werden".

Kartellamt? In Österreich? Hahahaha….. 

Heinz Rüdisser


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